„Der Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält gute Ansätze, die Situation der Patienten auf dem Land zu verbessern, dem Überangebot in den Ballungsgebieten entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung insgesamt zu optimieren“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante ärztliche Versorgung in strukturschwachen Gebieten hilft, die medizinische Versorgung da sicherzustellen, wo sich künftig nicht mehr genug Ärzte in freier Praxis finden. Umgekehrt ist die Umwandlung der bisherigen Kann-Regelung zum Praxisaufkauf in eine Soll-Vorgabe eine Chance, in überversorgten Regionen überflüssige Praxissitze abzubauen. Bislang kam es erst zum Aufkauf eines einzigen Praxissitzes. „Die bisherige Kann-Regelung hat nichts gebracht, eine Anpassung ist daher überfällig“, so Elsner. Dass Patienten künftig einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, bei planbaren Eingriffen, wie zum Beispiel Knie-Operationen, eine Zweitmeinung einzuholen, ist ein positives Signal zur Förderung von Qualität und Patientensouveränität. Auch die Pläne, die Wartezeiten beim Facharzt auf maximal vier Wochen zu begrenzen, sind im Ansatz richtig und müssten, um wirklich greifen zu können, noch stringenter gefasst werden. Bei der psychotherapeutischen Versorgung soll das Antrags- und Gutachterverfahren vereinfacht werden. Eine Sprechstunde soll den Patienten dabei helfen, ein für sie geeignetes Behandlungsangebot zu finden. Dies entspricht den Forderungen der Ersatzkassen. Die Ersatzkassen befürworten die vorgesehenen Maßnahmen, um den Wettbewerb in der Krankenversicherung zu stärken und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Dass die Vorabgenehmigungspflicht für Selektivverträge entfällt, ist dazu ein positiver Beitrag. Gut ist die Einführung einer Nutzenbewertung für Medizinprodukte hoher Risikoklassen, die im Rahmen neuer Behandlungsmethoden im Krankenhaus zum Einsatz kommen sollen. Elsner: „Hier wird die richtige Richtung eingeschlagen. Besser wäre aber eine generelle Nutzenbewertung für alle Hochrisikoprodukte.“ Kritisch sehen die Ersatzkassen den Regressverzicht bei Behandlungsfehlern durch freiberufliche Hebammen. „Diese Regelung birgt ein unkalkulierbares Risiko für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), weil sie Begehrlichkeiten bei anderen Leistungserbringern wecken wird“, erläutert Elsner. Zudem bemängeln die Ersatzkassen die Absicht, über eine sogenannte „Konvergenzregelung“ die Vergütung von Ärzten in einzelnen Bundesländern zu erhöhen, ohne dies mit einem Mehrwert für die Versicherten und Patienten zu verknüpfen. „Die Versorgung wird nicht verbessert, aber deutlich verteuert“, betont Elsner. Dies sei eines von mehreren finanziellen Risiken in dem hier anstehenden Gesetzesvorhaben. Pressemitteilung des vdek
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