Betrug in der Pflege: AOK Bayern wendet sich an Gesetzgeber

Vor dem Hintergrund der verschärften Problematik des Abrechnungsbetrugs in der ambulanten Pflege hat die AOK Bayern jetzt ihre Vorschläge an den Gesetzgeber neuerlich aktualisiert und präzisiert. „Effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind keine Absage an das Vertrauen in die Pflege, sondern deren Voraussetzung“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. An den Bundesgesetzgeber richtet sich die Forderung, in den im Bundestag beschlossenen neuen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen die Pflegeleistungen der Kranken- und Pflegekassen mit aufzunehmen. Noch besteht die Möglichkeit dazu, da das Gesetz jetzt dem Bundesrat vorgelegt wird.

Unabdingbar ist es für den AOK-Chef, dass den Landesverbänden der Pflegekassen künftig polizeiliche Führungszeugnisse der leitenden Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung vorzulegen sind. Verpflichtend soll ebenso die Vorlage der Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal sein. Bislang genügt eine Erklärung der Pflegeeinrichtung. Zudem fordert die größte Krankenkasse im Freistaat ein bundesweites Register, in dem Zulassungsentziehungen wegen Abrechnungsbetrug und ordnungsrechtliche Betriebsuntersagungen personenbezogen gespeichert werden. Dieses Register kann bei einer unabhängigen Vertrauensstelle angesiedelt sein.

Die Verbesserungsvorschläge der AOK Bayern betreffen auch die Zusammenarbeit der Kassen und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Konkret soll für die Leistungs- und Abrechnungsprüfung die datenschutzrechtliche Trennung zwischen Erhebungs- und Nutzungsbefugnissen von Daten beseitigt werden. „Fragmentiertes Wissen, bürokratische Prozeduren und künstliche Engpässe reduzieren das Entdeckungsrisiko und erschweren den Ermittlungsaufwand“, sagte Platzer. Zulässig soll es künftig auch sein, Versicherte zur Leistungserbringung und zum Versorgungsbedarf zu befragen. Hierzu gehört die Einsichtnahme in den Pflegevertrag und in die Pflegedokumentation, um den Leistungsnachweis des Rechnungsanhangs zu prüfen. „Diese Forderungen sind im Übrigen nicht neu und werden wie die Hinweise auf kriminelle Energie im Pflegebereich in den Fehlverhaltensberichten der Kassen seit Jahren wiederholt“, so Platzer. Deshalb fehle jedes Verständnis für Versuche, den Kassen jetzt vorzuhalten, nicht angemessen tätig geworden zu sein.

Im Rahmen des Verbraucherschutzes will die Kasse Erkenntnisse aus Abrechnungsprüfungen auch an Selbstzahler weitergeben dürfen, damit diese ihre Rückforderungen geltend machen können. „Eine deutliche Erleichterung für betrogene Patienten wäre es, wenn diese ihre Ansprüche von den Kassen einfordern lassen könnten“, so Platzer.

Der AOK-Chef forderte mehr Aufgeschlossenheit für die Prüfungen der Kassen und die damit verbundene Bürokratie. Immer wieder würden die Kassen mit dem Vorwurf konfrontiert, sie wollten die Arbeit der Pflegedienste schlecht reden oder Prüfungen würden nur durchgeführt, um Leistungen zu verweigern. Dies sei völlig wirklichkeitsfremd. Nur wenn die schwarzen Schafe ausfindig gemacht würden, könne das Vertrauen in das Engagement der Pflegekräfte und die Qualität ihrer Leistungen geschützt werden. Platzer: „Von unseren Vorschlägen würden vor allem seriöse Pflegedienste und Pflegekräfte profitieren.“

Pressemitteilung der AOK Bayern

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