Selbstverwaltung ist Garant für bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung

Der Verbandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Christian Zahn, hat anlässlich einer Fachtagung in Berlin die Bedeutung der Selbstverwaltung für die Partizipation von Menschen mit Behinderung hervorgehoben. „Die Selbstverwaltung ist in der Kranken- und Pflegeversicherung Garant für Solidarität mit Menschen mit Behinderung; sie steht für bezahlbare Beiträge und insbesondere bei den Ersatzkassen für eine hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung. Damit hebt sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deutlich von der privaten Krankenversicherung (PKV) ab“, sagte Zahn am heutigen Dienstag auf der Tagung „Die Sozialwahlen 2017 und die Partizipation von Menschen mit Behinderung“, zu der die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Vertreter von Politik und Gesundheitswesen eingeladen hatten.
Zahn wies auf die vielfältigen Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kranken- und Pflegekassen für Menschen mit Behinderung hin. Unter anderem bieten die Krankenkassen eigene Beratungsangebote, fördert die GKV die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und unterstützt Selbsthilfeorganisationen jedes Jahr mit Millionenbeträgen. Allein 2016 stellt die GKV 74 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Die Pflegeversicherung finanziert unter anderem die Pflegestützpunkte mit und stellt eine Reihe von Hilfen bei Behinderung bereit, zum Beispiel die Hilfe zur Wohnraumanpassung.
Mit Blick auf das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) richtete Zahn einen deutlichen Appell an die Politik: „Der Gesetzgeber muss das BTHG so ausgestalten, dass die Leistungen auch tatsächlich den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen – so wie es mit der Umstellung der Eingliederungshilfe auf den personenzentrierten Ansatz versprochen wird. Das darf nicht nur Kosmetik sein. Bei einer Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes darf es nicht zu finanziellen Verschiebebahnhöfen zwischen den Sozialversicherungssystemen und den Trägern der Eingliederungshilfe kommen.“
Pressemitteilung des vdek

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