Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V. haben nach intensiven und konstruktiven Gesprächen die neue Rahmenempfehlung Ergotherapie beschlossen. Sie ist am 1. Mai 2016 in Kraft getreten.
Die Rahmenempfehlungen zur einheitlichen Versorgung mit Heilmitteln nach § 125 Abs.1 SGB V sind die Grundlage für die Verträge zwischen den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene und dem DVE. Bisher gab es allerdings keine ausschließlich auf die Ergotherapie bezogene Rahmenempfehlung. Die neuen Empfehlungen für diesen Leistungsbereich klären nun insbesondere offene Abrechnungsfragen und spezifizieren die Leistungsbeschreibung.
„Mit der Rahmenempfehlung für Ergotherapie ist ein verlässliches Regelwerk für Kassen und Therapeuten entstanden, insbesondere die Vorgaben für die einheitliche Abrechnung machen die Zusammenarbeit für beide Seiten klarer“, erklärt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Auch der DVE-Vorsitzende Arnd Longrée lobt die neue Grundlage: „Mit diesem Abschluss ist die Rahmenempfehlung Ergotherapie sozusagen State of the Art. Dies gilt für die besseren Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Krankenkassen ebenso wie für die Beschreibung der ergotherapeutischen Leistungen.“
So beinhaltet die Rahmenempfehlung Ergotherapie erstmals Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung. Diese bilden einen sicheren, klaren und bundeseinheitlichen Rahmen und entlasten damit zum einen Therapeuten und Ärzte im Verwaltungsablauf. Andererseits tragen sie dazu bei, unnötige Kürzungen oder Komplettabsetzungen von Rechnungen zu vermeiden.
Nach gründlicher fachlichen Diskussion haben GKV-Spitzenverband und DVE zudem die therapeutische Leistung neu formuliert. Die Leistungsbeschreibung Ergotherapie als Teil der Rahmenempfehlung ist im Ergebnis auf eine völlig neue Basis gestellt worden: Die durch die Heilmittel-Richtlinie vorgegebenen ergotherapeutischen Leistungspositionen sowie die daraus resultierenden Indikationen und Ziele wurden in einer neuen therapeutischen Fachsprache abgefasst. Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) hat so erstmals Eingang in die Leistungsdefinition der Ergotherapie – und damit der ambulanten Heilmittelversorgung an sich – gefunden. Dadurch werden die ergotherapeutischen Ziele noch besser verdeutlicht und sind sowohl für Ärzte als auch Patienten transparenter.
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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