Die AOK Bayern verzeichnete 2015 insgesamt 499 bestätigte Behandlungsfehler. Danach erwies sich jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. In den Vorjahren war es im Schnitt noch jeder Siebte. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK Bayern. Insgesamt hat die größte Krankenkasse im Freistaat im vergangenen Jahr 2943 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 1497 Fällen gab die Krankenkasse ein für die Versicherten kostenloses Gutachten in Auftrag. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es 2015 in den Bereichen Chirurgie (977), gefolgt von Orthopädie (261) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (224).
Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland und lange vor der gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK Bayern im Jahr 2000 das Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein zur Stärkung des Patientenschutzes eingeführt. Seitdem haben sich rund 34.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 5164 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler.
Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, zog eine kritische Bilanz: „Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern langwieriger.“ Schirmer betonte, dass es nicht um Konfrontation, sondern Kooperation mit den Leistungserbringern gehe. „Viele Probleme entstehen aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.“ Ziel sei es, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren.
Schirmer forderte daher eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. Es macht keinen Sinn, dass Ärztekammer, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen.“ Zugleich plädierte Schirmer für eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern. Damit würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen deutlich gestärkt.
Wie lange es in manchen Fällen dauern kann, bis Patienten zu ihrem Recht kommen, erläuterte der auf Medizinrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Marcel Vachek. Berufshaftpflichtversicherer würden sich zunehmend gegen eine außergerichtliche Regulierung von Arzthaftungsansprüchen stemmen und die Patienten stattdessen auf den Klageweg verweisen. Eine Entscheidung vor Gericht könne jedoch Jahre dauern. Vachek warnte zudem potentiell Betroffene davor, zu spät zu handeln und damit Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen zu können.
Die AOK Bayern berät Versicherte bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit zwei speziell geschulten Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt. Zudem unterstützt ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Wie das Verfahren zur Überprüfung eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers in der Praxis abläuft, schilderte Nicole Streit von der AOK-Patientenberatung Nord: „Der Patientenberater fungiert als Lotse für den Versicherten. Er führt durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weist den Versicherten auch auf die Sicherung seiner privaten Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld hin.“ Streit empfiehlt Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang zu erstellen und zur Beratung mitzubringen.
Pressemitteilung der AOK Bayern
The post Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015 appeared first on Healthcare Netzwerk.