The post vdek: Transplantationsregistergesetz sorgt für mehr Transparenz in der Versorgung – Datenzusammenführung und -nutzung jedoch verbindlicher gestalten – gute Ergebnisse sonst erst in zehn Jahren nutzbar appeared first on Healthcare Netzwerk.
„Die Politik setzt mit dem Transplantationsregistergesetz endlich jahrelangen Forderungen der Ersatzkassen nach mehr Transparenz im Transplantationswesen um. Wir erhoffen uns, dass dadurch das Vertrauen der Menschen in die Organspende wieder gestärkt wird und die Zahl der Spender weiter wächst“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung zum Transplantationsregistergesetz vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Infolge des Transplantationsskandals von 2012 war die Zahl der Organspender in Deutschland erheblich gesunken. Damals war bekannt geworden, dass in einigen großen Transplantationszentren Wartelisten für Spenderorgane manipuliert worden waren.
Das neue Gesetz sieht die Einrichtung einer zentralen Transplantationsregisterstelle vor, in der medizinische Daten aller Organspender, Transplantierten, Spenderorgane usw. in einer standardisierten Form zusammengeführt werden sollen.
„Wir erwarten, dass sich mit dem geplanten Register die Qualität der Versorgung, aber auch die Verteilung der Spenderorgane verbessert“, so Elsner. Das zentrale Datenregister sei ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung: Es zeigt auf, wo Transplantationen bereits gut und mit wenigen Komplikationen ablaufen, weist aber auch auf Qualitätsdefizite hin.
Für kritisch hält der vdek die Regelung, dass alle Patienten der Erfassung ihrer medizinischen Daten zustimmen müssen. Damit ist zu befürchten, dass das Register notwendige Informationen für seine Arbeit nicht vollzählig erhält. Im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus würden schon seit Jahren Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Patienten gesammelt und ausgewertet, etwa bei bestimmten Herzoperationen oder in der Geburtshilfe. „Diese Einschränkung dient nicht der Patientensicherheit“, so Elsner. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass das Register bereits in der Vergangenheit erhobene Daten nicht nutzen können soll. Mit ersten Ergebnissen des Registers sei daher erst in etwa zehn Jahren zu rechnen.
Mit großem Unverständnis reagierte Elsner auf die Regelung, nach der die Krankenkassen die Krankenhäuser und nachsorgenden Einrichtungen für die Datenübermittlung an das Register vergüten sollen. „Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Die Daten liegen bereits jetzt bei Eurotransplant (ET), Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) vor und können quasi auf Knopfdruck von diesen Stellen an das Register übermittelt werden.“ Durch den im Gesetzentwurf geplanten Vergütungsweg entstünden zudem unnötige Bürokratiekosten, so Elsner. „In diesen Punkten muss der Gesetzgeber noch einmal dringend korrigieren.“
Pressemitteilung des vdek