Heute beginnt der Ramadan

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Photo: Cem.topcu

Ramadan: Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte (‚aqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen (mumayyiz) ist ebenfalls gültig. (Quelle: Wikipedia)

Für alle nicht-moslemischen Ärzte heisst das: Gläubigen moslemischen Patienten, die durch das Fasten tagsüber keine gesundheitlichen Probleme befürchten müssen, soll man auch nicht vom Fasten abraten. Auch, wenn die Medikation auf eine Gabe außerhalb der Fastenzeit umgestellt werden kann, also nach Sonnenuntergang (oder 22:00) abends oder vor Sonnenaufgang, dann soll der Arzt das tun.

Aber wenn ein Patient durch das Fasten einen gesundheitlichen Schaden nehmen könnte, er also „körperlich nicht dazu imstande ist„, dann darf der Arzt ihm raten, auf das Fasten zu verzichten, und das ist dann OK. Beispielsweise sollten Diabetiker nicht fasten. Aber auch, wenn eine Medikation wirklich tagsüber eingenommen werden soll, etwa Parkinsonmedikamente oder ähnliches, darf der Arzt das seinem moslemischen Patienten sagen.

In der Psychiatrie gibt es aus praktisch jeder Wirkstoffgruppe Medikamente mit einer ausreichend langen Halbwertszeit, so dass eine Gabe nach Sonnenuntergang möglich ist. Und es ist weitaus besser, das Thema explizit anzusprechen und für einige Wochen die Medikation umzustellen, als in Kauf zu nehmen, dass der Patient seine Medikation tagsüber einfach gar nicht einnimmt.

 

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