„Gut gemeint“ ist nicht „gut machbar“ – Innovationen zwischen Recht und Realität

Ein Beitrag von Bettina am Orde, Erste Direktorin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Geschäftsführerin Knappschaft.

Bettina am Orde

Bettina am Orde, Erste Direktorin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Das Gesundheitswesen in Deutschland braucht innovative Lösungen, um dem schnellen Wandel der Lebensrealität, auch in der Gesundheitsversorgung, zu begegnen. Das ist nicht erst seit Einführung des Innovationsfonds bekannt. Nur durch die Realisierung neuer Ansätze kann es gelingen, die Versorgungsstrukturen nachhaltig zukunftsfest zu machen, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der nicht nur Patientinnen, Patienten und Versicherte betrifft, sondern auch Leistungsanbieter und alle anderen Akteure des Gesundheitswesens.

Aus Sicht einer Krankenversicherung wie der Knappschaft braucht es nicht nur die Entwicklung und Einführung neuer Produkte, Prozesse und Strukturen. Vielmehr wird ein Perspektivenwechsel erforderlich sein, um grundsätzlich neue Potenziale zur Verbesserung des Gesundheitswesens erkennen und realisieren zu können. Wir als Krankenversicherung können und wollen mehr sein, als effizient arbeitender Kostenträger für medizinische Leistungen. Wir können und wollen nicht nur Beitrags- und Steuermittel verwalten, sondern den Versorgungsprozess aktiv mitgestalten und durch innovative Lösungsansätze verbessern.

Für eine solche Herangehensweise lässt das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), in dem die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden, allerdings geringe Spielräume. Problematisch ist dabei nicht nur, dass sich ein Großteil der Regelungen mit der bloßen Mittelverwaltung beschäftigt, sondern auch, dass alle Ansätze untersagt sind, die nicht ausdrücklich erlaubt wurden. Hier stellet sich die Frage: Können auf dieser Grundlage Innovationen entstehen?

Diskutieren Sie gemeinsam mit Vertretern aus Medizinrecht und Versorgung am 9. Juni 2016 zwischen 11:30 und 13:00 Uhr welche Veränderungen erforderlich sind, welche Werte und Maßstäbe es zu verteidigen und welche (unnötigen) Hindernisse es zu überwinden gilt, um Innovationen im Sinne des Patientenwohls zu realisieren.