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DAV-Vorsitzender Becker: Erste Verbesserungen für Patienten, ernste Herausforderungen für Apotheken
Die jüngst beschlossenen Gesetze zur Stärkung der Arznei- und Hilfsmittelversorgung können die Versorgung vieler Patienten verbessern, doch die Apotheken als Leistungserbringer stehen derzeit ernsten Herausforderungen bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen gegenüber. Das Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel und die damit verbundene Stärkung der Arzneimittelpreisverordnung gehören zu den Kernanliegen der Apothekerschaft für die kommende Legislaturperiode des Bundestages. Diese Überzeugung vertritt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, in seinem Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 54. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. Im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) und im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) seien zwar Teilerfolge erzielt worden, so Becker, doch die gute Arzneimittelversorgung an sich sei nun gefährdet. „Dass endlich die Vergütung bei Rezepturen und dokumentationspflichtigen Arzneimitteln angepasst wird, stellt eine Anerkennung unserer pharmazeutischen Leistungen dar“, sagt Becker. Es freue ihn auch, dass es Exklusivverträge von Krankenkassen in der Zytostatika-Versorgung nun nicht mehr geben soll. „Die freie Apothekenwahl – auch bei Zytostatika – ist kein Anbieter-, sondern praktizierter Patienten- und Verbraucherschutz.“ Bei Impfstoffen sei er „zuversichtlich, dass die Lieferschwierigkeiten durch das Ausschreibungsverbot zurückgehen werden.“ Der DAV-Vorsitzende begrüßt, dass die Hilfsmittelausschreibungen jetzt auch Qualitätskriterien berücksichtigen müssen und Aufzahlungen stärker überwacht würden. „Meine Befürchtung ist, dass sich für die Versicherten in der Praxis nicht allzu viel ändern wird. Daher müssen wir weiterhin aufmerksam sein.“ Zudem könnten übertriebene Dokumentationspflichten „gerade kleine Apotheken zu einem Verzicht auf die Hilfsmittelversorgung bewegen“. Mit Blick auf die ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für die Apotheken in der auslaufenden und kommenden Legislaturperiode ruft Becker seine Berufskollegen zu entschlossenem Handeln auf: „Das Jahr der Bundestagswahl wird erhebliche Herausforderungen für uns bereithalten, denen sich unser Berufsstand stellen muss und stellen wird – mit Selbstbewusstsein, Geschlossenheit und Engagement!“ Der DAV-Vorsitzende weiter: „Lassen Sie uns weiter gemeinsam kämpfen für ein hervorragendes Netzwerk aus 20.000 Apotheken, welches täglich 3,6 Millionen Menschen versorgt, 250.000 Botendienste erbringt und 150.000 Arbeitsplätze bietet.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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EU-Datenschutz: Anpassungs- und Umsetzungsgesetz muss nachgebessert werden!
Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz greift Verordnung und Richtlinie auf und soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt das Vorhaben, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen: Das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung und schafft das Grundgerüst für das künftige deutsche Datenschutzrecht. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen bereichsspezifischen Gesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch. Der nun vorliegende Entwurf wurde auch auf Initiative der BfDI gegenüber Vorentwürfen bereits verbessert. Zwar wird der für den Datenschutz zentrale Grundsatz der Zweckbindung noch zu sehr beschränkt. Allerdings dürfen nichtöffentliche Stellen bereits erhobene Daten nun nicht mehr für andere Zwecke verarbeiten, wenn die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Auch bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten zu Forschungszwecken wird nun stärker auf das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geachtet. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Bei etlichen Punkten fordert die BfDI aber weitere Verbesserungen: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Kontrollbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wurden deutlich beschränkt. Gerade für heimliche Datenerhebungen ist eine unabhängige Kontrolle jedoch zwingend notwendig. Anstatt jedoch das Vertrauen der Bürger in die staatliche Datenerhebung in diesem Bereich zu verbessern, erhält die BfDI hier keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch dürfte die BfDI den Deutschen Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Dies ist verfassungswidrig. Diese Vorschläge gefährden das bisherige Datenschutzniveau in Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren wird die BfDI daher weiter mit Nachdruck für wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden eintreten. Problematische Einschnitte bei Betroffenenrechten Kritisch betrachtet werden müssen auch Einschränkungen der Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger, etwa beim Auskunftsrecht oder beim Widerspruchsrecht. Die Datenschutzgrundverordnung lässt solche Beschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen zu. Einige der von der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen gehen aber zu weit und sind problematisch, erklärt Andrea Voßhoff. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente und einheitliche Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien. Dafür wird bei der BfDI eine Zentrale Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder eingerichtet. Auch wird die BfDI als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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Zeitung lesen, DVDs sehen, CDs hören… ein schöner Job
Der Postbote in unserer Behringstraße hatte in letzter Zeit so einiges zu schleppen. Am 15.1. war Einsendeschluss für den Publizistik-Preis, und je näher der Termin rückte, desto größer die tägliche Briefkasten-Ladung. Jetzt liegen vor uns: 35 Zeitschriftenartikel, 28 TV-Produktionen, 19 Zeitungsartikel, 18 Radiosendungen, 16 Bücher und 7 Multimedia-Angebote, ein jedes feinsäuberlich verpackt und mit unseren […]