Strukturreform verbessert ambulante psychotherapeutische Versorgung

„Mit dem heutigen G-BA-Beschluss wird sich das psychotherapeutische Versorgungssystem in Deutschland künftig verbessern. Wir begrüßen, dass der G-BA nach langjährigen Verhandlungen eine Reform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beschlossen hat. Für die Ersatzkassen ist dieser Beschluss hochrelevant, da mehr als 50 Prozent aller Psychotherapien von ihren Versicherten in Anspruch genommen werden. Geplanter Termin für das Inkrafttreten der Neuerungen ist der 1. April 2017.
Besonders positiv für die Versicherten ist die Einrichtung psychotherapeutischer Sprechstunden. Damit steht ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung, der hilft, noch früher abzuklären, wie notwendig und dringlich eine Behandlung ist. So kann zudem von Anfang an die für den Patienten am besten geeignete Therapie eingeleitet werden. Geplant ist, die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei der Vermittlung der Sprechstunden einzubinden; die Vermittlung des Versicherten soll binnen vier Wochen geschehen. Dass die telefonische Erreichbarkeit der Praxen verpflichtend geregelt wird, ist ein weiterer besonders wichtiger Schritt zu einer besseren Versorgung. Hierzu kann auch die Förderung der Gruppentherapie beitragen: Diese noch viel zu selten genutzte Therapieform wird hoffentlich in Zukunft verstärkt angeboten. Vereinfacht wurde außerdem das Antrags- und Gutachterverfahren, womit eine langjährige Forderung der Ersatzkassen umgesetzt wird.“
Pressemitteilung des vdek

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