Kandidatinnen und Kandidaten von 24 Listen konkurrieren um die 50 Sitze in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Seit heute sind die kompletten Listen unter www.kvno.de/wahlen2016 veröffentlicht. Alle sechs Jahre sind die Mitglieder der KV Nordrhein aufgerufen, ihre VV und den Vorstand ihrer Kreisstelle zu wählen. Bei den Wahlen zu den Kreisstellenvorständen, den KV-Vertretern vor Ort, treten in diesem Jahr 104 Listen an. Wahlberechtigt sind alle zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, ermächtigte Krankenhausärzte sowie in Praxen angestellte Ärzte und Psychotherapeuten, wenn sie mindestens 20 Stunde pro Woche arbeiten.
Die Unterlagen für die Wahl zur VV und zu den Kreisstellenvorständen versendet die KV Nordrhein am 1. Juli. Bei der VV-Wahl hat jeder Wähler eine Stimme für die von ihm favorisierte Liste. Bei der Wahl des Kreisstellenvorstandes haben zugelassene Ärztinnen und Ärzte sieben Stimmen, psychologische Psychotherapeuten und ermächtigte beziehungsweise angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Stimme, sofern aus ihrer Gruppe eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Wahl steht. Auf Kreisstellen-Ebene findet eine Personenwahl statt – im Gegensatz zur Listenwahl bei der VV.
Am 6. August werden die Stimmen ausgezählt. Die konstituierende Sitzung der neuen VV findet am 8. Oktober statt. An diesem Tag wählen die Vertreter voraussichtlich den neuen Vorstand der KV Nordrhein. Sein Amt tritt der neue Vorstand mit Beginn des Jahres 2017 an. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Für den gleichen Zeitraum werden die Kreisstellenvorstände gewählt.
Pressemitteilung der KV Nordrhein
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