Haben gesetzlich Krankenversicherte einen begründeten Verdacht, dass ihr Arzt sie falsch behandelt hat, bekommen sie Hilfe durch ihre Krankenkasse. Die Knappschaft unterstützt ihre Kunden zum Beispiel dabei, die notwendigen Behandlungsunterlagen zu beschaffen. Erhärtet sich der Verdacht, holt die Krankenkasse eine neutrale ärztliche Stellungnahme ein. Dabei wird geprüft, ob die ärztliche oder zahnärztliche Behandlung nach den geltenden Standards durchgeführt wurde.
Die Stellungnahme ist für Versicherte der Knappschaft kostenlos. Betroffene erhalten so einen ersten Anhaltspunkt, ob es sich lohnen könnte, Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt zu erheben.
Im Jahr 2015 hat die Knappschaft in 560 Fällen Versicherte oder deren Angehörige beraten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler vermutet haben.
In insgesamt 290 Fällen wurden ärztliche Stellungnahmen eingeholt. Der geäußerte Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat sich dabei in mehr als jedem vierten Fall bestätigt.
Am häufigsten bezogen sich die erhobenen Vorwürfe auf die Fachrichtungen Chirurgie, Orthopädie und Zahnmedizin.
Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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