Einstimmiger Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen am 21.11.2014
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Die Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
bekräftigt ihre Ablehnung des mit der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) gestarteten Aufbaus neuer Überwachungs-, Kontroll- und
Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen.
Der Abgleich und die Aktualisierung von
Stammdaten der Versicherten als erster der geplanten sogenannten
Mehrwertdienste der eGK ist Angelegenheit der verwaltungsmäßig tätigen
Krankenkassen und nicht Aufgabe der auf Diagnose, Therapie und Prophylaxe von
Krankheiten ausgerichteten Arzt- oder Zahnarztpraxen.
Die Vertreterversammlung
der KZVN fordert die Bundesregierung auf, die weitere Entwicklung der
elektronischen Gesundheitskarte mit den dafür geplanten sogenannten
Mehrwertdiensten sofort zu beenden.
Begründung:
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht
aller Bürger ist grundrechtlich geschützt. Eingriffe in dieses Recht sind nur
mit höherrangigen Rechtsgütern zu begründen. Die (vorgeblich) kostengünstigere
und effizientere Steuerung von Patienten, Ärzten und Behandlungsabläufen durch
gesetzliche Krankenkassen ist kein solches Gut. Die Digitalisierung von
Patientendaten, Behandlungsdaten, Arbeitsabläufen und Verwaltungsprozessen darf
nur soweit eingesetzt werden, wie sie den Patienten, ihrer Gesundheit und
Genesung dient. Die Hoheit über seine Daten muss in der Hand des Patienten
liegen.
Im Übrigen ist davon auszugehen, dass ein
Schutz vor Diebstahl der sensiblen Gesundheitsdaten nahezu der gesamten
deutschen Bevölkerung auf Dauer nicht sichergestellt werden kann. Ein
Datenmissbrauch ist vorprogrammiert.