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Keine Chance für Lebensmittelallergien – Kinder lernen im „Alleleland“, worauf es ankommt
Rund eine dreiviertel Million Kindergarten- und Schulkinder leiden unter Lebensmittelallergien. Daher fördert die BARMER die neue Onlineseite „Alleleland“ des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB). „Alleleland“ steht für Allergie-Lern-Land und ist Deutschlands erste Website, auf der Kinder altersgerecht und spielerisch das Wichtigste über Allergien lernen. Allem voran, wie man sie vermeiden kann. „Nahrungsmittelallergien sind nicht nur unangenehm, sie können sogar lebensbedrohlich enden, wenn es zum allergischen Schock kommen sollte. Wir möchten Eltern daher ermuntern, sich mit ihren Kindern auf ‚Alleleland‘ zu informieren, damit Lebensmittelallergien erst gar nicht eintreten“, sagt Jens Krug, Selbsthilfebeauftragter der BARMER. Milchfälle, Hühnerbäume und Nussberge Die Protagonisten auf „Alleleland“ sind die beiden Zeichentrickfiguren Professor Mino und sein kleiner Helfer Glucks. Die beiden Forscher nehmen die Kinder mit in ihre Welt, das „Alleleland“, wo sie viele Abenteuer bestehen müssen. Dort gibt es Milchfälle, Hühnerbäume und Nussberge. Die Kinder lernen so ihren Allergieauslöser näher kennen. Steckbriefe und Spiele wie der Eierlauf helfen, geeignete Lebensmittel zu erkennen und unverträgliche auszusortieren. In Minos Haus finden die Kinder zudem viele Informationen zum Thema Lebensmittelallergie und ein Wissensquiz, das verrät, wie viel die Kinder über ihre Allergie wissen. Hilfe auch für Eltern, Kitabetreuer und Lehrer „Das Onlineportal richtet sich auch an Eltern, Kita- und Schulpersonal, um sich in das Thema zu vertiefen und es in der Kita oder den Unterricht zu integrieren. Der mehrschichtige Aufbau hilft den Beteiligten, Sicherheit im Umgang mit Lebensmittelallergien und gefährdeten Kindern zu erlangen“, sagt Andrea Wallrafen, Geschäftsführerin des DAAB. Dazu werde „Alleleland“ stetig um Allergieauslöser und Krankheitsbilder ergänzt. Weitere Informationen unter www.alleleland.de Pressemitteilung der BARMER
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Verhandlungen erfolgreich: AOK und Zahnärzte vereinbaren Vergütung für drei Jahre
Die AOK Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben am Freitag vergangener Woche eine Vergütungsvereinbarung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 geschlossen. Für 2014 einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Erhöhung der Vergütung um 3,23 Prozent. Die Steigerung für 2015 liegt bei 2,53 Prozent. Die Erhöhung für 2016 wird der vom Bundesministerium für Gesundheit noch festzusetzenden Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen. Zuschläge für die zahnärztlichen Besuche von pflegebedürftigen Patienten werden bei Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeeinrichtung zusätzlich an die Zahnärzte ausgezahlt. In die Zahngesundheit ihrer Versicherten hat die AOK Bayern im vergangenen Jahr bereits über 810 Millionen Euro investiert. „Mit der Vergütungsvereinbarung haben wir nun Planungssicherheit für die bayerischen Zahnärzte und die AOK erreicht“, so Peter Krase, Vertragschef der größten Krankenkasse im Freistaat. KZVB und AOK wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass künftig die vereinbarten Vergütungsobergrenzen nicht überschritten werden. Sollte es 2015 zu einer Überschreitung kommen, kann die vereinbarte Vergütung basiswirksam um bis zu drei Millionen Euro erhöht werden. Dies entspräche dann einer Gesamtsteigerung um rund drei Prozent. Die nachträgliche Regelung für 2014 und 2015 war notwendig geworden, nachdem das Landessozialgericht im Dezember eine Schiedsamtsentscheidung als völlig unwirtschaftlich gestoppt hatte. Diese hätte den Zahnärzten allein für 2014 eine um mehr als zwölf Prozent höhere Vergütung in die Kassen gespült. Bereits 2013 lag die Erhöhung bei über sieben Prozent. Im Rückblick darauf problematisierte der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, die Rolle von Schiedspersonen und Schiedsämtern ganz generell. „Es ist nicht hinzunehmen“, so Platzer, „dass in kaum geregelten und kaum überprüfbaren Verfahren Entscheidungen getroffen werden, die einerseits die Existenz ganzer Kassen aufs Spiel setzen können, andererseits aber keine echte demokratische Legitimation aufweisen.“ Die Rückkehr der KZVB an den Verhandlungstisch sei demgegenüber die weit bessere Option. Sie unterstreiche auch die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen
Heute hat die mit dem Präventionsgesetz im Sommer 2015 eingeführte Nationale Präventionskonferenz (NPK) erstmals bundeseinheitliche trägerübergreifende Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben verabschiedet. Damit hat das von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung getragene Gremium die Voraussetzungen für den Start der nationalen Präventionsstrategie geschaffen und eine gesetzliche Kernaufgabe umgesetzt. Neben den vier Sozialversicherungen als Träger haben auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung an der Entwicklung der Bundesrahmenempfehlungen mitgewirkt. Mit ihnen werden nun als gemeinsame Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“ definiert. Durch diese Orientierung am Lebenslauf ist es grundsätzlich möglich, alle Menschen mit lebensweltbezogener Prävention zu erreichen – angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu entsprechenden Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen. Prioritäre Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen. Für diese Ziele und Zielgruppen beschreiben die Bundesrahmenempfehlungen nicht nur die Handlungsfelder, sondern auch das Leistungsspektrum und die Beiträge, die die jeweiligen Sozialversicherungsträger dazu leisten, sowie die bei konkreten Maßnahmen zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen in den Ländern und Kommunen auf der Grundlage von Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen. „Wir wollen die vor Ort für die jeweiligen Lebenswelten Verantwortlichen bei ihren Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen. Mit den Bundesrahmenempfehlungen liegt dafür nun eine gute, erstmals trägerübergreifende Basis vor – die jetzt gemeinsam mit den Akteuren vor Ort mit Leben gefüllt werden muss, damit sie die gewünschte nachhaltige Wirkung erzielen kann“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und amtierender Vorsitzender der NPK. „Wichtig ist nun, die verfassten Strategien zeitnah für den Versicherten im Rahmen von sozialversicherungsträgerübergreifenden Projekten erlebbar zu machen“, ergänzt Arnd Spahn, alternierender Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Im Herbst dieses Jahres werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen im Rahmen des ersten Präventionsforums mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert. „Die Bundesrahmenempfehlungen sind als lernendes System zu verstehen. Bestärkung der Menschen, ihre Gesundheitspotenziale auszuschöpfen, Auf- und Ausbau gesundheitsfördernder Strukturen und Verminderung sozial bedingter Ungleichheit bei den Gesundheitschancen – um diese Ziele zu erreichen, müssen und werden die Bundesrahmenempfehlungen kontinuierlich weiterentwickelt werden“, betont Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund. 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz erstmals den im Vierjahresturnus erscheinenden trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen. „Dieser Bericht wird Transparenz schaffen und zeigen, welcher Träger was gefördert hat, welche Ziele erreicht und welche Erfahrungen bei der Zusammenarbeit gemacht wurden. Außerdem wird er Hinweise zu Präventionsbedarf und –potenzialen in der Bevölkerung geben. Damit wird der Bericht eine wertvolle Hilfe für die weitere Arbeit der Nationalen Präventionskonferenz sein“, erläutert Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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