Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Arzneimittelreform gehen der KKH Kaufmännische Krankenkasse an einigen Stellen nicht weit genug. Anlass zur Kritik bietet aus Sicht der Kasse insbesondere die Tatsache, dass verhandelte Preise für neue Medikamente nur dann rückwirkend gelten, wenn im ersten Jahr der Umsatz für dieses Medikament höher als 250 Millionen Euro ist.
„Dieser Wert ist viel zu hoch und somit ein äußerst halbherziger Versuch, die Mondpreise der Pharmaindustrie zu begrenzen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Konsequent wäre es, den verhandelten Preis rückwirkend vom ersten Tag an gelten zu lassen. Die Gewinnmargen für Arzneimittel mit echtem Zusatznutzen wären dabei immer noch ausreichend.“ Hintergrund: Die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro wird nur bei sehr wenigen Wirkstoffen überhaupt überschritten. Würden ausgehandelte Preise rückwirkend vom ersten Tag gelten, hätten allein im Jahr 2014 die Krankenkassen 275 Millionen Euro gespart.
Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wer zukünftig Kenntnis von den verhandelten Preisen haben soll. Hier spricht sich die KKH für größtmögliche Transparenz aus. „Ärzte und Apotheker müssen die Preise kennen“, so Kailuweit.
Immerhin: Die geplante Fortführung des Preismoratoriums stößt bei der KKH auf Zustimmung. Das ändert wiederum nichts an der Tatsache, dass die Ausgaben für Arzneimittel unaufhaltsam steigen – bei der KKH in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Pressemitteilung der KKH
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