Ein Apotheker, der einem Heim die patientenindividuelle Neuverblisterung der Arzneimittel anbietet, ohne hierfür eine Vergütung zu verlangen, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz und gegen seine Berufspflichten. Der Heimträger, der sich kostenlos beliefern lässt, ist Tatteilnehmer dieser Verstöße und kann ebenso wie der Apotheker wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Verantwortliche des Heims, die vorsätzlich einen entsprechenden Vertrag abschließen, können sich wegen […]
Der Beitrag Die Unzulässigkeit des kostenlosen Verblisterns erschien zuerst auf Der Blister-Blog.