“Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf vollzieht die Abkehr vom Preissystem für die psychiatrischen Leistungen und schafft die Rahmenbedingungen für ein Budgetsystem, bei dem die Kosten der einzelnen Krankenhäuser besser als im Referentenentwurf vorgesehen mit den bundeseinheitlich bewerteten Entgelten (PEPP-Katalog) in Einklang gebracht werden können”, erklärt Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Grundsätzlich wird sich die Reform der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen daran messen lassen müssen, ob die Personalfinanzierung gesichert werden kann. Die DKG sieht in der leider auch mit diesem Gesetzentwurf noch nicht gesicherten Ausfinanzierung des Personals der Kliniken die größte Unzulänglichkeit der Entgeltreform. “Denn klar ist, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Patienten besonders intensive persönliche medizinische und pflegerische Zuwendung benötigen”, so Reumann.
Der Gesetzentwurf greift zentrale Kritikpunkte der Krankenhäuser zum Referentenentwurf auf. So wird die verpflichtende Anwendung des PEPP-Kataloges um ein Jahr verschoben und eine Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses gesetzlich vorgegeben. Damit steigen die Chancen, die Entgelte stärker an den medizinischen Erfordernissen auszurichten, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen. “Besonders wichtig ist, dass regionale und strukturelle Besonderheiten von den Kliniken auf gesicherter Rechtsgrundlage geltend gemacht werden können und auch im Krankenhausvergleich Eingang finden werden sowie zusätzliche Behandlungsfälle infolge krankenhausplanerischer Vorgaben in den Budgets verbessert berücksichtigt werden”, erklärt der Präsident der DKG.
Weiter ist für die Krankenhäuser wichtig, dass die neuen Budgetvorschriften erst im Jahr 2020 mit der Umstellung auf die Personalanforderungen des G-BA erfolgen. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Nachweise über Stellenbesetzungen nach der alten PsychPV gegenüber den Kassen werden nicht weiter verfolgt. “Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn diese Stellen wurden und werden den Krankenhäusern nie voll ausfinanziert”, betont Reumann. Unter “neuem Budgetrecht” ab dem Jahr 2020 (nach den budgetneutralen Jahren 2018/2019) sind die Nachweise zu den G-BA Personalanforderungen gegenüber den Krankenkassen im Hinblick auf die Ausfinanzierung des vorgeschriebenen Personals und die Gewährleistung von Flexibilitätserfordernissen des Arbeitsmarktes, des Personalmanagements einschließlich Fluktuationen in Einklang zu bringen.
“Wenn Personalausstattungen vorgegeben werden, muss dies einschließlich der jährlichen Tarifanpassungen eins zu eins refinanziert werden. Alles andere wäre Augenwischerei”, so Reumann.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zum Krankenhausvergleich gehen in die richtige Richtung. Der ursprünglich vorgesehene durchschnittliche Landesentgeltwert als Vergleichsgröße entfällt. Damit wird der Gefahr eines “Konvergenzautomatismus” zu landeseinheitlichen Vergütungen entgegengewirkt. Die Orientierungsfunktion des Vergleichs wird so bei der Budgetfindung unterstrichen.
Weiter positiv ist festzustellen, dass die Ausweitung der MDK-Prüfungen nicht mehr vorgesehen ist. Das Vorhaben hat in den Krankenhäusern angesichts ohnehin überzogener Prüflasten zu allergrößtem Unmut geführt. Als Problem bleibt die Ausweitung der Erfassungsbürokratie, die dieser Gesetzentwurf weiter vorsieht. “Gegen die Bürokratieausweitung und für die Ausfinanzierung des Personalbedarfs werden die Krankenhäuser mit aller Kraft im weiteren parlamentarischen Verfahren kämpfen”, kündigt der DKG-Präsident an.
Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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