Wer die Notfallversorgung verbessern will, muss auch die Finanzierung sichern

Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Krankenkassen in der besseren Verzahnung und Steuerung der Notfallversorgung Potenziale sehen. Allerdings fehlt das notwendige Bekenntnis, bei der Bereitstellung der finanziellen Ressourcen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Wer die Notfallversorgung wirklich verbessern will, muss auch sicherstellen, dass Notfälle egal ob im ambulanten oder stationären Bereich nicht länger strukturell unterfinanziert und durch Budgetregelungen gedeckelt werden”, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum anlässlich der Vorstellung des Notfallgutachtens von Ersatzkassen und AQUA-Institut.

“Einem durchschnittlichen Erlös von rund 40 Euro pro ambulanten Notfall stehen Fallkosten von mehr als 100 Euro gegenüber und summieren sich auf eine deutschlandweite Unterdeckung von einer Milliarde Euro. Mit der Krankenhausreform wurde eine erste Verbesserung eingeleitet, die aber die zentrale Kostenunterdeckung nicht löst. Zurzeit laufen Verhandlungen zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen, die die Vergütung grundsätzlich neu strukturieren sollen. Insgesamt soll das System stärker “krankheitsschwereorientiert” ausgerichtet werden. Doch die gesetzlichen Vorgaben, bis zum 31. Dezember 2016 zu einem neuen Vergütungssystem zu kommen, werden von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung blockiert und ausgebremst. Mit dem Festhalten an EBM-Vergütungssätzen können die Leistungen der Krankenhäuser nicht sachgerecht vergütet werden”, erklärte Baum.

An den Gesetzgeber ist die Forderung zu richten, die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung aus der Gesamtvergütung auszugliedern.

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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