Stefanie Gleising, wurde mit einer schweren Krebserkrankung ins Hospiz eingeliefert. Nachdem ihr die Ärzte eine Lebenserwartung von nur noch zwei Tagen prognostiziert hatten. Wenige Wochen später war Stefanie Gleising wieder so weit genesen, dass sie das Hospiz verlassen konnte. Hier erzählt sie ihre unglaubliche Geschichte.
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Risiken und Nebenwirkungen des Pillenmarketings
In der Schweiz untersucht die Arzneimittelaufsichtsbehörde (Swissmedic) Daten und Studien sowie zu Risiken und Nebenwirkungen verschiedener Antibabypillen. Auslöser war der Fall einer 16-jährigen Schweizerin aus Schaffhausen, die seit der Einnahme des Verhütungsmittels Yasmin® des Hersteller Bayer schwer behindert ist, nicht mehr sprechen kann und künstlich ernährt werden muss. In der Schweiz sind seit 1990 mindestens fünf Frauen verstorben, nachdem sie mit fünf gängigen Präparaten hormonell verhütet hatten.
Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärte, dass für Yasmin® Meldungen eingangen seien zu “sieben Todesfällen im Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels Yasmin oder Wirkstoffkombination von Yasmin”. Einer dieser Fälle beziehe sich auf den Tod eines Embryos in der sechsten Schwangerschaftswoche bei einer Frau, die unter Yasmin schwanger wurde. Das BfArM sieht jedoch keinen Anlasse für neue Untersuchungen.
Yasmin® ist eine echter Blockbuster und Umsatzgarant für das Unternehmen. Die Produktfamilie um die Antibabypille war 2008 die stärkste Medikamentengruppe des Pharmageschäfts von Bayer. Im ersten Quartal erzielte der Konzern damit einen Umsatz von 319 Millionen Euro, ein Plus von 7,4 Prozent binnen Jahresfrist. Umso härter trifft das absehbare Ende des Booms. Den Informationen des Tagesspiegels zufolge will der Konzern in diesem Jahr jetzt nicht mehr wie noch zu Beginn des Jahres vorgesehen 240 Millionen Verpackungseinheiten in Berlin produzieren, sondern nur noch 180 Millionen, also ein Viertel weniger.
In den Fokus gerät dabei auch die Marketing-Strategie, die auf den “Zusatznutzen” der oralen Kontrazeptiva zielt. Schönere Haut, keine Gewichtszunahme durch das Gestagen Drospirenon, Linderung von PMS-Beschwerden, bis hin zum “Verlegen” der Periode. Die Verhütung gerät zur Nebensache.
Auch bei der neuen Pille Qlaira® zielt Bayer auf den Lebensstil und nicht auf die einzig zugelassene Indikation, der oralen Kontrazeption.
In den USA ist die FDA aufmerksam, wenn Pharmaunternehmen ihre Produkte mit irreführenden und überzogenen Aussagen bewerben, die nicht mit der Zulassung gedeckt sind. Das musste im Oktober 2008 Bayer für die Pille Yaz® erfahren. Das Unternehmen erhielt von der FDA einen Warnbrief, in dem zwei TV-Spots angemahnt wurden, in denen die Indikation der Pille erweitert, die Effektivität übertrieben und ernsthafte Risiken für Nebenwirkungen bagatellisiert worden waren.
In Europa dagegen verschliessen die Behörden die Augen, weil nicht sein kann, was nicht darf. Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist auf Fachkreise beschränkt. Obwohl gerade im Internet die Pharmaunternehmen immer dreister die Grenze zwischen erlaubter Information über Erkrankungen und verbotener Werbung für Arzneimittel zur Therapie dieser zu ihren Gunsten verschieben.
Nicht unerwartet daher das Statement des Leiters der Abteilung Pharmakovigilanz beim BfArM zu dem Lifestyle-Marketing für Antibabypillen, das die unbefriedigende rechtliche Situation bei der Medikamentenwerbung auf den Punkt bringt:
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Update
Hier ist einer der abgemahnten Spots:
Die Musik, ein Scandal Cover, liefert “The Veronicas”, ein angesagtes australisches Sänger- und Songwriter-Duo. Bayer hat sich schon 2005 die Zusamenarbeit mit der damals nur Australien bekannten Band gesichert.
Die Pharmaindustrie als Musikmanager. Auch mit Hilfe der Commercials haben die Veronicas den Durchbruch in den USA geschafft.
Der Lifestyle-Charakter der Medikamentenwerbung wird im Vergleich mit dem Spot aus dem Jahr zuvor deutlich.
Merz betreibt weiterhin illegale Laienwerbung für…
Auf zahlreichen Unterseiten der von Merz verantworteten Internet-Sites merz.de, alzheimerinfo.de und memantine.com finden sich werbliche Texte über das verschreibungspflichtige Medikament Memantine (Axura® bzw. Ebixa®), die man als dreisten Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz auffassen kann.
Aufgrund der Vielzahl der entsprechenden Fundstellen auf diesen Websites – Google zählt mehrere hundert Erwähnungen des Medikaments auf diesen Seiten – sei nur ein Beispiel herausgegriffen (www.alzheimerinfo.de/therapie/medikamentoes/):
Die Patienten werden geistig aktiver, die Alltagskompetenz wird verbessert. Auch bei pflegebedürftigen Patienten kommt es zu Verbesserungen: Die Kranken sind beim Bettenmachen beweglicher, können besser ihrer persönlichen Hygiene nachkommen, sich selbst anziehen, erkennen Personen wieder, können bei einem Gespräch besser den Inhalt verstehen und auch besser antworten. Wegen der aktiveren Teilnahme der Patienten am Tagesgeschehen wird auch die Betreuung durch Angehörige und das Pflegepersonal leichter. Memantine führt neben den psychischen und physischen Verbesserungen auch zu einer signifikanten Reduktion der Betreuungszeit, denn durch Memantine können mehr als 50 Pflegestunden im Monat eingespart werden.
Vergleicht man die euphorischen und weitgehend unbelegten Aussagen von Merz mit dem tatsächlich insgesamt fraglichen Nutzen des Medikaments (IQWiG: Es liegt kein Nutzenbeleg für die Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer Demenz (AD) mit Memantin vor), so könnte ein schlecht gelaunter Staatsanwalt vielleicht sogar eine irreführende Werbung für Arzneimittel annehmen, die empfindlich geahndet werden kann. Auszüge aus dem Heilmittelwerbegesetz:
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben
[…]
§ 10
(1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden
[…]
§ 14
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Erst auf unseren Hinweis hin wurde kürzlich bereits auf den österreichischen Internetseiten von Merz illegale Laienwerbung für Memantine und andere verschreibungspflichtige Medikamente mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen.
Auch auf dem Internetauftritt der “Deutsche Seniorenliga” (dsl-alzheimer.de) und in verschiedenen Broschüren dieser Organisation, die nach im April erstmals veröffentlichten Angaben von Merz alleine im vergangenen Jahr eine sechsstellige Summe vom Unternehmen erhalten hat und die offenbar seit vielen Jahren verdeckte PR für die Firma Merz betreibt, wird der Wirkstoff weiterhin in rechtlich fragwürdiger Weise beworben.
Unser Versuch, mit der Unternehmenssprecherin Ute Weinhold in dieser Sache noch einmal Kontakt aufzunehmen, ist bislang erfolglos geblieben.
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Update, 19 Uhr:
Update, 19:15:
Wieder alles unverändert online.