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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass die Bundesregierung die Krankenhäuser verpflichten will, ab 2020 mehr Transparenz über Leistungen und Vergütungen in der psychiatrischen Versorgung herzustellen. „Die geplante Nachweispflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen – anhand von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – wird mittelfristig helfen, den Personaleinsatz und die erbrachten Leistungen nachzuvollziehen. Dies ist von großer Bedeutung für die Qualität der Versorgung“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vor dem Bundestag.
Unverständlich ist jedoch aus Sicht des vdek, dass es für die Übergangsphase bis 2020, in der noch die Psychiatriepersonalverordnung (PsychPV) gilt, nur noch eine Nachweispflicht der Kliniken gegenüber dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geben soll. Eine Nachweispflicht müsse auch gegenüber den budgetverhandelnden Kassen bestehen, so Elsner. Denn nur so könne in den nächsten drei Jahren sichergestellt werden, dass die Geldmittel wie beabsichtigt in Personalstellen fließen – und damit der Versorgungsqualität dienen und nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Die Vorstandsvorsitzende betonte, eine Nachweispflicht gegenüber den Kassen müsse aber auch für Leistungen gelten, die Krankenhäuser im Rahmen der neuen „stationsäquivalenten“ und der ambulanten psychiatrischen Versorgung erbringen. Denn häufig wird hier dasselbe Personal tätig wie bei stationären Behandlungen. „Nur durch eine differenzierte Darlegung erlangen wir die dringend notwendige Transparenz darüber, wie viel Personal für welche Leistung eingesetzt wird.“
Zugleich begrüßte Elsner grundsätzlich, dass der Gesetzgeber mit dem PsychVVG (im „Omnibusverfahren”) den Krankenkassen 1,5 Milliarden Euro aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds zur Finanzierung reformbedingter Kosten zur Verfügung stellen will. Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. Nach Auffassung der Ersatzkassen wäre eine Rücklage im Gesundheitsfonds von 35 Prozent einer Monatsausgabe (ca. 6,5 Milliarden Euro) als Liquiditätsreserve ausreichend. Darüber hinausgehende Mittel sollten an die Krankenkassen zurückfließen.
Pressemitteilung des vdek