(NORDWEST) Wir verabschieden uns vom alten Jahr und begrüßen mit offenen Armen das Jahr 2010. Wir wünschen allen Lesern, Freunden und Besuchern alles Gute und viel Kraft für das neue Jahr. Und bleiben Sie uns gewogen. (Zi)
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TK-Verwaltungsrat rückt Prävention stärker in den Fokus
Durch Prävention und Gesundheitsförderung kann die Lebensqualität in jedem Alter und über soziale Gruppen hinweg gesteigert werden. Trotz seit Jahren formulierten Handlungsbedarfs ist die Politik einem Präventionsgesetz bislang nicht wirklich nähergekommen. Im September 2013 scheiterte der letzte von mittlerweile drei Gesetzentwürfen im Bundesrat. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt nun das Vorhaben der Regierung, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig auszurichten und auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, reicht es jedoch nicht, lediglich die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuweiten. Vielmehr müssen alle Institutionen, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, eingebunden sein. Daher hat der TK-Verwaltungsrat zehn Thesen zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz beschlossen. Der TK-Verwaltungsrat fordert, dass ein Präventionsgesetz die Grundlage schafft, um die Angebote in Schulen, Kindergärten, Kommunen und Gemeinden weiter zu stärken. Nur wenn alle Träger eingebunden werden, kann die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gelingen eine gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen. Zudem sollte die betriebliche Gesundheitsförderung, vor dem Hintergrund der fast 15-jährigen TK-Erfahrung, weiterhin in den Händen und der Verantwortung der Krankenkassen liegen. Die bestehenden Elemente zur Qualitätssicherung der Maßnahmen haben sich etabliert. Ein neues Gesetz kann daher auf den vorhandenen Strukturen aufbauen und kleinere sowie mittlere Unternehmen weiter fördern. Die Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung müssen aufgabengerecht auf allen föderalen Ebenen angeboten werden. Ein Mindestbetrag für Präventionsausgaben garantiert dabei, dass ein bestimmtes Finanzvolumen bereitgestellt wird. Die Expertise der Krankenkassen kann ferner dafür genutzt werden, die Mittel aufzuteilen und einzusetzen. Durch die Quotierung innerhalb des Mindestbetrages von betrieblichen und nichtbetrieblichen Maßnahmen werden diese gesteuert und Planungssicherheit für die Träger geschaffen. Zudem sollten die gesellschaftlichen Veränderungen in dem Gesetz berücksichtigt werden. Die digitalen Lebenswelten sind nur ein Beispiel, dass sich Gesundheitsförderung nicht in den bisherigen Mustern “Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht” erschöpft. Alle gesellschaftlichen Ebenen und Institutionen sind gefordert, Konzepte für den Erwerb und Erhalt von Gesundheit in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zu entwickeln. Der vollständige Verwaltungsratsbeschluss ist abrufbar unter www.tk.de (Webcode172340). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Wahlradar Gesundheit“: Jetzt online die Wahlkreiskandidaten für den Bundestag suchen!
Genau einen Monat vor der Bundestagswahl lädt die Initiative „Wahlradar Gesundheit“ die Wähler in Deutschland ein, die Positionen ihrer Direktkandidaten zur Gesundheitsversorgung vor Ort auf der Webseite www.wahlradar-gesundheit.de zu suchen und zu prüfen. Auf einer Deutschlandkarte kann jeder Bürger seinen eigenen Wahlkreis finden und die Antworten der Politiker auf gesundheitspolitische Fragen vergleichen. Wem die Gesundheitsversorgung vor Ort wichtig ist, der kann sie bei seiner Wahlentscheidung am 24. September berücksichtigen. Schritt für Schritt füllt sich das Portal mit den Antworten der bis zu 1.800 Politiker aus 299 Wahlkreisen: In jedem der Stimmbezirke schickt ein ortsansässiger Apotheker bis zu fünf Fragen an die Direktkandidaten der größeren Parteien. Alle Antworten werden direkt und ungekürzt auf www.wahlradar-gesundheit.de veröffentlicht, so dass sich jeder Wähler selbst ein Bild von den Kandidaten machen kann. Natürlich werden die Antworten bekannter Spitzenpolitiker zusätzlich über Facebook und Twitter verbreitet. „Wahlradar Gesundheit“ ist eine Initiative der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, die die Zukunft der Gesundheitsversorgung vor Ort in den Blickpunkt der Bundestagswahl am 24. September rücken möchte. Die Initiative verzichtet auf Forderungskataloge in Form von Wahlprüfsteinen und will stattdessen einen Dialog zwischen Bürgern und Politikern befördern. Vor vier Jahren bei der Bundestagswahl 2013 hatten 648 Politiker – etwa 40 Prozent aller angeschriebenen Direktkandidaten – auf die Fragen der Initiative geantwortet. Von den 630 tatsächlich gewählten Bundestagsabgeordneten hatten sich 278 beteiligt – das entspricht einer Quote von 44 Prozent. Weitere Informationen unter www.wahlradar-gesundheit.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Krankenhausreform muss Finanzierungsreform werden
“Der niedrige Wert von 1,44 Prozent macht deutlich, dass am Konzept zur Ermittlung des Orientierungswertes etwas nicht in Ordnung ist”, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer. Zur Begründung führt er an, dass die maßgeblichen Kosten für das Personal im Erfassungszeitraum für die Ermittlung des Orientierungswertes (2. Halbjahr 2012 bis 1. Halbjahr 2014) wesentlich höher lägen. Dies belege die deutlich höhere Grundlohnrate von 2,53 Prozent. Zudem liege auch der Sachkostenanstieg in den Krankenhäusern (z.B. Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien, EEG-Umlage etc.) deutlich über dem Orientierungswert. Der Präsident der DKG hält die in den Beratungen der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform angekündigte Überarbeitung der Ermittlungsgrundlagen für dringend. Dabei sei auch der Personalkostenanstieg zu berücksichtigen. In jedem Fall aber zeige sich, dass beide Werte, die Grundlohnrate und der Orientierungswert, im derzeit gesetzlich vorgesehenen Zusammenspiel (höhere Grundlohnrate gilt grundsätzlich) für die nächsten Jahre fortgeführt werden müsse, so Dänzer. Dänzer mahnt, dass die finanzielle Lage der Kliniken sich zusätzlich noch erheblich verschärfen werde, sollte die Koalition den 0,8 prozentigen Versorgungszuschläge, den die Krankenhäuser als Hilfsmaßnahme seit 07/2013 im laufenden Jahr noch erhalten, streichen. Dänzer: “Angesichts von 50 Prozent der Kliniken mit roten Zahlen und angesichts der weiter steigenden Personalkosten und damit einhergehender Arbeitsverdichtung muss die Koalition den Kliniken Vergütungszuwächse oberhalb der Deckelung zulassen und den Zuschlag auch für das nächste Jahre beschließen. Nur so lässt sich der Anspruch der Regierung aus ihrem eigenen Koalitionsvertrag, dass “?eine sichere Behandlung nur dort möglich ist, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird?”, in die Wirklichkeit umsetzen.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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