In Deutschland greifen Ärzte zu häufig zum Skalpell: Bei bestimmten Erkrankungen ist ein Großteil der Operationen unnötig. Das belegen Daten, die die KKH Kaufmännische Krankenkasse am gestrigen Donnerstag im Rahmen des 21. Berliner Dialoges vorgestellt hat.
„Aus unseren Versicherten-Daten geht hervor, dass zum Beispiel zwischen 2012 und 2015 die Zahl der Eingriffe am Herz um 44 Prozent gestiegen ist. Das ist medizinisch nicht zu erklären“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Ferner könnten nach Expertenmeinung 80 Prozent aller Wirbelsäulen-Operationen vermieden werden. Die KKH möchte diese Situation verbessern und bietet daher Zweitmeinungen an.
So können sich KKH-Versicherte vor einer Wirbelsäulen-Operation in bundesweit über 30 Schmerzzentren beraten lassen. Dabei arbeiten Schmerztherapeuten eng mit Physio- und Psychotherapeuten zusammen. Sie schätzen ein, ob eine OP tatsächlich angezeigt ist oder eine konservative Therapie den Eingriff vermeiden kann.
Der Erfolg lässt sich an einer Befragung von Teilnehmern ablesen: „Bei 81 Prozent der Teilnehmer, denen ursprünglich eine OP empfohlen wurde, war auch nach über einem Jahr keine Rückenoperation notwendig“, so KKH-Chef Kailuweit. Die KKH bietet Zweitmeinungsverfahren für weitere orthopädische Operationen, Krebstherapien und Herzerkrankungen an – in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen. Durchschnittlich 82 Prozent der teilnehmenden Patienten sind mit diesen Angeboten zufrieden.
„Je nach Situation können derartige Zweitmeinungsangebote den Patienten mehr Sicherheit bei ihrer bisherigen Therapie geben oder Risiken durch unnötige Eingriffe ersparen“, so Kailuweit. Mittlerweile hat sich diese Erkenntnis auch in der Politik durchgesetzt. So ist die Zweitmeinung seit 2015 gesetzlich festgelegte Regelleistung.
Allerdings lässt die Richtlinie für eine Konkretisierung dieses gesetzlichen Anspruchs seit Anfang des Jahres auf sich warten. Dadurch werden weitere Zweitmeinungsangebote einzelner Kassen wie der KKH erschwert. KKH-Chef Kailuweit: „Gerade diese individuellen Zweitmeinungsangebote der Kassen sind aber sinnvoll, da sie den Versicherten ein ganzes Netzwerk an Ärzten und Therapeuten anbieten, die sich miteinander abstimmen.“ Beim geplanten Zweitmeinungsangebot des Gesetzgebers hingegen sind Versicherte bei der Suche nach einem Experten auf sich allein gestellt.
Pressemitteilung der KKH
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