Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisiert das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG), das heute vom Bundestag verabschiedet werden soll. Mit dem Gesetz ist eine Verbesserung der Versorgung der Patienten beabsichtigt. Die im Jahr 2020 geplante Einführung verbindlicher Mindestpersonalvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird allerdings die Qualität nicht spürbar verbessern. Im Gegenteil werden Mindestpersonalvorgaben die Kosten für zusätzlich einzustellendes Personal massiv erhöhen und die Versorgungssicherheit gefährden.
Das Gesetz lässt aus Sicht des BDPK, der die Interessen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser in privater Trägerschaft vertritt, wesentliche Erkenntnisse außer Acht. Daran ändert auch die noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren eingeführte Verpflichtung des G-BA nichts, notwendige Übergangs- und Ausnahmeregelungen festzulegen. Vieles ist von den Kliniken nicht beeinflussbar, wie zum Beispiel der Fachkräftemangel. „Daran wird deutlich, dass man zwar Personalvorgaben festlegen kann, aber keineswegs sicher ist, ob es diese Fachkräfte im Jahr 2020 dann auch auf dem Arbeitsmarkt gibt. Wenn nicht, haben die Kliniken gar keine andere Chance, als ihre Kapazitäten zur Behandlung psychisch kranker Menschen zu reduzieren und die Patienten auf die Warteliste zu setzen“, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.
Folgende Argumente sprechen zudem aus Sicht des BDPK gegen die Festlegung von verbindlichen Mindestpersonalstandards::
- Qualität
Der medizinische/therapeutische und organisatorische Fortschritt kann nicht zentral durch den G-BA oder andere Organisationen vorgegeben werden. In einem System mit bundesweit verbindlichen Personalvorgaben würde die Erreichung der festgelegten Personalquote zu einem höheren Ziel als die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses. Bislang lässt sich zudem weder national noch international nachweisen, ab welchem Level eine höhere Zahl von Pflegekräften in Krankenhäusern ein messbar besseres Behandlungsergebnis nach sich ziehen würde (vgl. Die Zukunft der Pflege im Krankenhaus RWI 2016).
- Kosten
Würde man eine für alle psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser verbindliche Personalmindestbesetzung auf der Basis der heute gültigen Psych-PV einführen, müssten die Krankenhäuser ca. 10 % mehr Personal einstellen. Daraus würden sich überschlägig rund 600 Millionen EUR zusätzliche Kosten ergeben. Eine 10 % über der Psych-PV liegende Personalquote ließe die Kosten für die stationäre Versorgung der psychisch Kranken um 1,2 Milliarden EUR ansteigen.
- Regionale Besonderheiten
Die zentrale Entwicklung und Vorgabe von Personalmindestbesetzungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann den unterschiedlichen Gegebenheiten und Versorgungsaufträgen in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken nicht gerecht werden. Die Folge wären wenig passgenaue und damit unwirtschaftliche Personalstrukturen. Den Versorgungsbedürfnissen der psychisch kranken Menschen würde eine solche starre Vorgabe nicht Rechnung tragen.
- Gefährdung des Versorgungsauftrags
Psychiatrische Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen sind durch die „regionale Pflichtversorgung“ zur Behandlung aller Patienten in ihrem Zuständigkeitsbereich uneingeschränkt verpflichtet. Dieser verbindliche Versorgungsauftrag kollidiert mit verbindlichen Personalvorgaben. Übersteigt die tatsächliche Patientenzahl die Zahl der geplanten Patienten, verstößt die Klinik gegen die verbindlichen Personalvorgaben.
- Fachkräftemangel
Rund 2/3 aller psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser haben Probleme, offene Arztstellen zu besetzen. Eine ähnliche Problemlage zeigt sich im Pflegebereich. Dort können immerhin 1/3 der Kliniken offene Stellen in der Pflege nicht besetzen (vgl. Psychiatrie-Barometer 2011 DKI). Ein solcher von den Kliniken nur bedingt beeinflussbarer Personalmangel würde die Sicherstellung der Versorgung gefährden.
Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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