Hegen Allergiker einen Kinderwunsch, so schwingt dabei nicht selten der Gedanke mit, dass das eigene Kind ebenfalls an einer Allergie erkrankt. Polnische Wissenschaftler fanden heraus, dass Allergiker, die sich vor einer Schwangerschaft einer Hyposensibilisierung unterziehen, das Allergierisiko ihres Nachwuchs verringern
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MilchCHECK ist ein Schnelltest für die Eigenanwendung zuhause. Der Test dient der eigenständigen Vorabdiagnose bei Verdacht auf Milchallergie. MilchCHECK bietet eine einfache, sichere und genaue Möglichkeit, einen erhöhten Allergie-Antikörper-Spiegel vom Typ Immunoglobulin E (IgE) gegen Milch im Blut zu messen.
Zahnarztrechnung: Ergänzung der Begründung
Patienten, deren Krankenversicherungen und Beihilfestellen und Zahnärzte streiten häufig um die Höhe von Steigerungsfaktoren in der Zahnarztrechnung. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 18. März 2013 (Az. 19 K 6612/11) erfreulicherweise erklärt, unter welchen Voraussetzungen Begründungen nachgeschoben werden können. Innerhalb des Gebührenrahmens sind gemäß § 5 Abs. 2 GOZ die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit […]
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Versicherungsschutz auch ohne Fotokarte
Die kritischen Versicherten, die ihre Fotos aus gutem Grund nicht einsenden wollen weil sie keinerlei Vertrauen mehr in dieses ” IT Mammutprojekt” haben, werden von allen Kassen im Augenblick mit den gleichen Argumenten genötigt und in Angst versetzt, sie könnten ihren Versicherungsschutz verlieren.
Es ist nicht an dem. Der Versicherungsschutz an sich geht nicht verloren. Er hängt nicht von der Fotokarte ab. Und im Gesetz steht nichts davon, dass die Ärzte dann eine “Privatrechnung ausstellen werden”.
Es gibt eine ” untergesetzliche Regelung” genannt Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zwischen Kassen und KBV aus 2008, in der steht, dass nach Auslaufen der “Parallelphase” zwischen alten und neuen Karten ( in einigen Jahren!) die Ärzte ohne vorgelegte e-Card nicht mehr abrechnen dürfen. Dieser Vertrag (BMV-Ä 2008) wird in 2012 neu verhandelt, die Vertreterversammlung der KBV hat vor Kurzem entschieden, dass
– sie die Verpflichtung zum ” Versichertenstammdatenmanagement” in den Arztpraxen als nicht ärztliche Aufgabe ablehnt und
– bei der Neuverhandlung des Bundesmantelvertrages Ärzte in 2012 diese Verpflichtungen zum VSDM aus dem BMV-Ä gestrichen werden sollen!
Und diese Verpflichtungen, das sollte man auch den Versicherten sagen, gelten so lange nicht, ehe nicht die ” Parallelphase” zwischen alten und neuen Karten vorbei ist, und das wird sicher noch 1-2 Jahre dauern. Und erst wenn die ganze ” Telematik- Onlineinfrastruktur” steht (und bisher tut sie das noch lange nicht!) werden KBV und Kassen entscheiden, wann die alten Karten nicht mehr gelten (Stichtag).
Diese ganzen Kleinigkeiten werden landauf landab von allen Beteiligten offiziell verschwiegen! Man geht lieber mit Märchen hausieren. Vor allem die Tatsache, dass die Ärzte flächendeckend das Industrie- und Kassenprojekt ablehnen wird natürlich komplett unterschlagen.
Also, eine (vom Arzt auch noch nach verspäteter Vorlage einer Karte zurück zu zahlende!) Privatrechnung oder einen Verlust des Versicherungsschutzes wird es auf absehbare Zeit noch nicht geben. In den geschätzt nächsten 2 Jahren können alle weiter im Ersatzverfahren behandelt werden (falls die alte Karte nicht mehr gilt) heißt, die Arztpraxis ruft bei der Kasse an und lässt sich Ihren Versicherungsschutz bestätigen.
Man kann auch gegen die e-Card klagen, erster Prozess eines Versicherten gegen die e-GK findet mit der Unterstützung der Aktion ” Stoppt- die- e-Card” am 28.6.2012 im Sozialgericht Düsseldorf statt, 9 Uhr
Öffentlicher Prozess vor dem Sozialgericht Düsseldorf
1. Etage, Saal 139
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf