Knapp ein Jahr nach seiner Konstituierung zieht der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Bilanz. Seit Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen zu den neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung im April dieses Jahres gingen insgesamt knapp 700 Förderanträge mit einem Gesamtantragsvolumen von 1,7 Milliarden Euro in der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses ein. Als Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Auswahlverfahrens wurden die Förderung von 29 Projekten zur ersten Welle der neuen Versorgungsformen und 62 Projekten zur Versorgungsforschung beschlossen und damit eine ausgewogene Verteilung auf alle ausgeschriebenen Themenfelder erreicht. Die für das Förderjahr 2016 zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro können somit vollständig in die Förderung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland fließen.
„Wir freuen uns, die Öffentlichkeit nach Ablauf dieses sehr eng getakteten Jahres nun detaillierter informieren zu können. Die Vielzahl der eingereichten Anträge spiegelt nicht nur das große Interesse am Innovationsfonds wider, sondern begründet zudem den großen Beratungs- und damit auch Zeitaufwand, den die intensiven Auswahlprozesse und das Einholen von Expertise mit sich bringen“, sagte der Vorsitzender des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken, „an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank an den Expertenbeirat und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, die alle zu dieser Erfolgsbilanz beigetragen haben.“
Von den insgesamt 120 eingereichten Anträgen zur ersten Förderwelle im Bereich der neuen Versorgungsformen entschied der Innovationsausschuss bereits im Oktober über die Förderung von 24 Projekten aus den themenspezifischen Bereichen und 5 Projekten aus dem themenoffenen Bereich. Eine Übersicht ist auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht.
Im Januar 2017 wird die Bekanntgabe der geförderten Projekte zur Versorgungsforschung folgen. Die Förderentscheidungen zur zweiten Welle der neuen Versorgungsformen sowie die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen sind für das Frühjahr 2017 vorgesehen.
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
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