Bei dem im Sommer novellierten Disease- Management-Programm COPD setzt der Gemeinsame Bundesausschuss auf eine konsequentere Rauchentwöhnung der betroffenen Patienten doch der Gesetzgeber behindert durch Tatenlosigkeit den Einsatz medikamentöser Handlungsoptionen. Es bleibt die ärztliche … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/923695/gba-setzt-rauchverzicht-gesetzgeber-steht-daneben.html
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