Gemäß § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V ist die Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (ZMVZ) nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform (im Falle der … Weiterlesen
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Kocht Kaffee, schmiert Brötchen, beschriftet die Belohnungsschokolade (oder womit auch immer ihr euch für eure Zwischenziele belohnen wollt) und legt alles bereit, was ihr an Lernkram braucht.
Ungehorsam
Es ist still geworden um die elektronische Gesundheitskarte. Es hat in den letzten Wochen aber leise im Briefkasten geraschelt, millionenfach. Die Krankenkassen schreiben derzeit ihre Versicherten an und verlangen die Zusendung eines Passbildes. Das Foto würde für die elektronische Gesundheitskarte gebraucht. Gedroht wird zwischen den Zeilen: Wer die neue Versichertenkarte nicht hat, der wird von seinem Arzt bald nicht mehr behandelt werden!
Wir erinnern uns dunkel. Da war doch was. Gab es nicht gerade zum vierten Mal hintereinander einen Beschluss des deutschen Ärztetages, das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte sofort zu stoppen? Gab es nicht massiven Widerstand gegen die Speicherung der sensiblen Gesundheitsdaten aller Versicherten auf zentralen Servern? Gab es nicht große Sicherheitsbedenken gegen diesen strukturellen Bruch des Arztgeheimnisses?
Das ganze Projekt sei aber absolut sicher. Das sagen die Hardwarehersteller. Das sagen die Softwareverkäufer. Das sagen die Politiker. Das sagen sogar einige Datenschützer. Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte geben aber keine Ruhe: Daten könnten online nie voll und ganz sicher sein vor unerlaubten Zugriffen, das Ganze sei nichts weiter als ein riesiger Auftrag für die Elektronik-Industrie, ökonomisch eine Milliardensubvention für ein Projekt, das in dieser Form niemand brauche. Großbritannien ist längst ausgestiegen, vor kurzem hat Tschechien.
In meiner Praxis sind schon die ersten Patienten mit der neuen Karte aufgetaucht. Erst haben unsere Kartenlesegeräte gestreikt, dann wurde die Praxissoftware angepasst, und nun erkennt der Computer die Patienten nicht mehr und legt ständig neue Karteikarten an. Ein lästiges, aber lösbares Problem.
Schon kommt aber die erste echte Hiobsbotschaft: 55 Krankenkassen habe ihren Versicherten eine neue Karte mit einem gravierenden Sicherheitsmangel ausgeliefert, denn die Herstellerfirma „itsc“ hat die neuen Karten mit einer sogenannten „Leerstellen-‐PIN“ produziert, mit der jede Manipulation und jeder Missbrauch möglich ist, solange der Versicherte nicht eine selbst generierte PIN eingespeichert hat.
Es braucht gar keinen großen Mut und noch nicht einmal Zivilcourage, es braucht jetzt nur ein wenig zivilen Ungehorsam: Antworten Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie kein Foto schicken werden. Es gibt für diese Anforderung keine gesetzliche Grundlage. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Es wird Ihnen nichts geschehen. Ihr Arzt ist auch dann weiter für Sie da.
Frankfurter Rundschau vom 23.6.2012
Mit freundlicher Genehmigung des Autors
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