Derzeit berät der Deutsche Bundestag über ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Anders als der Name vermuten lässt, soll damit in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Montag dieser Woche zeigt sich deutlich, dass dringender Bedarf für Nachbesserung am Gesetzentwurf besteht.
Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gegeben. Dennoch sollen die jetzt vorgesehenen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht auch uns betreffen. Aber wenn bei einem einzelnen Verband etwas grundlegend schiefläuft, dann muss auch dort gehandelt werden.
Wenn der Gesetzgeber auf die Missstände reagieren will, sollten entsprechende Regelungen auch gezielt wirken. Dass damit gleichsam alle Selbstverwaltungsorganisationen getroffen werden sollen, ist jedenfalls inakzeptabel. Das Gesetzesvorhaben sollte noch einmal grundlegend überdacht werden! Wenn es überhaupt einer Gesetzesänderung bedarf, dann bitte einer zielgenauen. Es braucht keinen Rundumschlag, der auch Unbeteiligte trifft.
Damit die soziale Selbstverwaltung aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern auch zukünftig verantwortungsvoll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung gestalten kann, muss der Handlungsrahmen der bewährten Sozialpartnerschaft gestärkt und nicht geschwächt werden. Die bei den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden gelebte Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule des sozialen Ausgleichs in unserer Gesellschaft.“
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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