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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen vor
Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Behandlungsfehlerstatistik: Kliniken betreiben gezielte Fehlervermeidung
Zur Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht. Jeder Fehler, der entdeckt wird, wird aufgearbeitet und analysiert und soweit möglich Maßnahmen zur zukünftigen Fehlervermeidung umgesetzt. Beispielsweise ist es Pflicht im Krankenhaus, einen Beauftragten für das Risikomanagement zu benennen und ein Fehlermeldesystem vorzuhalten. Die Mitarbeiter können über das Fehlermeldesystem anonym und sanktionsfrei Fehler melden. Diese werden transparent gemacht, um daraus zu lernen. Die rückläufigen Fehlerzahlen zeigen dies deutlich. Die heute vom MDK vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind. Fest steht auch: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Deshalb haben die Krankenhäuser in den letzten Jahren verstärkt Fehlervermeidungs- und Risikominimierungsstrategien entwickelt, um in systematischer Form Fehler oder Risiken der Patientenversorgung zu verhindern. Ziel dabei ist es, Fehler durch strukturierte und kontrollierte Abläufe so weit wie möglich auszuschließen. Komponenten sind dabei die Vermeidung von OP-Verwechslungen, die Nutzung von OP-Checklisten, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen (M&M-Konferenzen) oder die Kennzeichnung von Kommunikationsbarrieren. Unser Ziel ist es, damit eine sehr hohe Patientensicherheit zu gewährleisten. Und die Behandlungsfehlerstatistik bestätigt dies auch. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. Unsere Krankenhäuser haben einen hohen Sicherheitsstandard. Die Patienten können sich sicher fühlen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Vor der Technologie kommt das Denken: AOK Baden-Württemberg will Privatwirtschaft in der Telemedizin überholen
„Unser Gesundheitssystem ist nicht krank, es ist müde“, sagt Dr. Christopher Hermann, „es benötigt dringend eine Therapie.“ Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg macht im aktuellen Unternehmensbericht der mit fast 4,3 Millionen Versicherten größten Krankenkasse im Südwesten gleich mehrere Bereiche aus, in denen er dem deutschen Gesundheitswesen gerne eine „Hallo-Wach-Spritze“ verabreichen würde. Neben der ambulanten Versorgung und Teilen des Kliniksektors hat der AOK-Chef vor allem die Digitalisierung im Visier. „Es gibt Krankenkassen, die werfen irgendeine App auf den Markt und denken, sie sind damit schon mitten in der Digitalisierung angekommen. Vor der Technologie kommt aber das Denken: Was wird wirklich gebraucht, mit welchem Nutzen und in welcher Zeit?“ Abhängigkeiten in alle erdenklichen Richtungen sind ein Charakteristikum eines jeden Digitalisierungsprojekts. Hermann verweist auf ein Beispiel, in dem die AOK Baden-Württemberg gerade diese strukturbedingte Vorgabe in eine Chance verwandelt hat. „Wir haben gemeinsam mit der Universität Tübingen und dem Hausärzteverband Baden-Württemberg das Projekt TeleDerm gestartet. Es verbindet die hausärztliche Versorgung mit einem telemedizinischen Ansatz. Damit bringen wir die Expertise von Dermatologen dorthin, wo keine entsprechende fachärztliche Kompetenz zur Verfügung steht.“ TeleDerm erprobt die AOK in den Landkreisen Calw, Rottweil, Zollernalb und Böblingen. In den Praxen der teilnehmenden Hausärzte können Patientinnen und Patienten mit Hautproblemen erkrankte Hautpartien von ihrem Hausarzt abfotografieren lassen und gemeinsam mit ihm einen Fragebogen ausfüllen. Foto und Fragebogen stellt der Hausarzt dann über eine geschützte Online-Plattform einem Dermatologen zur Verfügung. Innerhalb von zwei Tagen kann der Hausarzt dessen Fachdiagnose an die Patienten weitergeben. „Dieses Projekt passt zu unserer Langzeitstrategie, in der der Hausärzte die zentrale Rolle in der Versorgung einnehmen. In strukturschwächeren Regionen kann Telemedizin einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ärztlicher Versorgung erschließen“, betont Hermann. Es sei nun aber an der Politik, nach der Bundestagswahl einen Handlungsrahmen vorzugeben, der digitale Initiativen wie TeleDerm schneller voranbringt. „Wir müssen Ergebnisse vorweisen können, bevor private Großkonzerne den Markt der Telemedizin endgültig untereinander aufteilen“, so Hermann weiter. Wie der Unternehmensbericht zeigt, hat die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 mit einem Haushaltsvolumen von 15,2 Milliarden Euro einen Jahresüberschuss von 191 Millionen Euro erwirtschaftet. „Wer denkt, dass wir deswegen im Geld schwimmen, ist aber auf dem Holzweg“, erklärt der AOK-Chef: „191 Millionen Euro ist eine Summe, die wir in vier Arbeitstagen für Versichertenleistungen ausgeben.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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