Hallo liebe Zöliakie Austausch Blogleser, in Kaarst bei Düsseldorf hat ein neues Restaurant eröffnet das glutenfreie Speisen anbietet. Und speziell für alle Zöliakiebetroffenen gib es im Februar 2017 im Restaurant “Si! Al Rustico” ein besonderes Sparangebot. Auf alle glutenfreien Gerichte
Related Posts
Werden alle bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ab 1.1.2014 schlagartig ungültig?
Diverse Krankenkassen setzen im Augenblick ihre kritischen Versicherten massiv unter Druck mit dem Hinweis, dass ihre bisherige Krankenversichertenkarte, selbst wenn mit einem längeren Ablaufdatum versehen, ab 1.1.2014 schlagartig ungültig werden würde. Alle Anfragen an die Krankenkassen, wo das denn so stünde, verliefen bislang erfolglos.
Wie ist die faktische Lage?
Diese Regelungen stehen in keinem Gesetz sondern in einer untergesetzlichen Regelung, dem sogenannten Bundesmantelvertrag Ärzte (BMÄ) der gerade geändert worden ist. Am 27.9.2013 wurde dieser erstmalig veröffentlicht als CD Beilage zum Deutschen Ärzteblatt, der neue BMÄ 2013, mit Protokollnotizen, aber ohne die Anhänge, die aber für die Frage der e-GK Regelungen besonders interessant sind! Aus den nicht veröffentlichten Anlagen zum BMÄ geht tatsächlich hervor, dass die Krankenkassen zum 1.1.2014 alle bisherigen „alten“ Krankenversichertenkarten für ungültig erklären.
ABER:
Im veröffentlichten Haupttext des BMÄ steht auch Folgendes:
„§ 19 (2) 1Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.“(BMÄ 2013)
Und:
Die Krankenkassen müssen, wenn sie denn das „Ungültig-Werden“ faktisch durchsetzen wollen, aktiv selbst die alten Karten vom Versicherten einziehen (das steht übrigens auch im Sozialgesetzbuch). Dass das praktisch nicht wirklich möglich ist, ist wohl auch beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen jedem klar. Da die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen sowohl die alten wie auch die neuen Karten auslesen können wird es also auch nach dem 1.1.2014 möglich sein, dort die alten Karten für die Behandlung zu nutzen, sofern sie noch nicht abgelaufen sind, hier ein Zitat aus der aktuellen Info einer kassenärztlichen Vereinigung an ihre Mitglieder von vorgestern:
►► Elektronische Gesundheitskarte
„Ab Januar 2014 gilt offiziell nur noch die e-GK als gültiger Versicherungsnachweis der Patienten. Im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung können aber die alten Krankenversichertenkarten weiterhin in das PVS eingelesen werden. Auf Basis der „alten“ KVK können also auch in Zukunft Leistungen abgerechnet oder veranlasst und Verordnungen und Bescheinigungen ausgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten eingehend auffordern werden, bis Jahresende ein Lichtbild zwecks Ausstellung der eGK einzureichen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.“(KV Telegramm HH 27.9.2013)
Man kann also jedem, der noch eine KVK mit einem späteren Ablaufdatum besitzt, nur empfehlen, sich bei der Kasse nach der Rechtsgrundlage für das „Ungültig-Werden“ zu erkundigen. Und allen, die keine gültige KVK haben, bei ihrer Krankenkassen um einen schriftlichen Behandlungsausweis zu bemühen für jeweils ein Quartal falls sie nicht gewillt sind, ein Foto für die Ausstellung einer neuen e-GK einzureichen. Medizin-Rechtler haben mehrfach nachgewiesen, dass die Frage des Versichertenstatus an sich nicht vom Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig ist.
Dr.Silke Lüder
{Ernährungsrat Köln} Stell dir vor, alle sitzen an einem Tisch und sprechen über Ernährung!
Wäre das nicht fabelhaft? Der Ernährungsrat Köln hat, wie andere Ernährungsräte in Deutschland ebenso, sich dieses Vorhaben auf die Fahne geschrieben und bringt Produzenten, Verbraucher sowie Politiker an einen Tisch, um gemeinsam über regionale sowie selbstbestimmte Ernährung zu sprechen. Ein spannendes Projekt! Ich habe Sarah Hündgen, eine der fleißigen Freiwilligen, zum Interview getroffen. Was ist […]
Der Post {Ernährungsrat Köln} Stell dir vor, alle sitzen an einem Tisch und sprechen über Ernährung! erschien auf Leben mit Ohne.
COPD beschleunigt den Alterungsprozess
Forscher haben festgestellt, dass die Alterung bei COPD-Patienten im Vergleich zu Nichtrauchern und Rauchern ohne COPD um ein Vielfaches beschleunigt ist. Darauf machen die Lungenärzte der Deutschen Lungenstiftung aufmerksam. Raucher sollten also besser so bald wie möglich eine Tabakentwöhnung machen, um nicht an COPD zu erkranken. Die chronisch-obstruktive Lungenerkrankung COPD, die hauptsächlich durch Rauchen verursacht […]