ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann über das im Januar in Kraft getretene Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, die KBV sowie das sog. Arzneimittelversorgungssärkungsgesetz. „Im Januar ist das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz umgesetzt und verabschiedet worden. Ein wenig abgeändert durch die Lobbyarbeit der Krankenkassen, hinsichtlich der Verschärfung der Kontrollen der Selbstverwaltung. Es ist ein Kontrollgesetz und hebelt ein wenig die Freiheit unserer Selbstverwaltung aus… was die KBV anbelangt: Kontrollaufgaben des Staates innerhalb des KBV Systems. Dort muss ein drittes Vorstandsmitglied gewählt werden, das dann möglichst kein Arzt sein soll. Das hat vielleicht einen vernünftigen Sinn, da es aus der Misspolitik der KBV, die uns allen nur geschadet hat und sich neu formieren muss, entstanden ist. Trotzdem ist es vom Grundsatz her ein Eingriff in die Selbstverwaltung und kein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Wir sind sehr gespannt wie es mit der KBV weitergeht…“
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Ärzte lehnen den Anschluss an die zentrale e-Card Infrastruktur erneut ab
Am 27.2.2015 wurde bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (also dem “Parlament” der KBV) folgender Beschluss mit großer Mehrheit gefasst. Der hauptamtliche KBV Vorstand wurde aufgefordert, sich im Gesetzgebungsverfahren des drohenden E-Health Gesetzes konkret gegen die strategisch wichtige Funktion des e-Card Projektes “Online Versichertenstammdatenmanagement” (VSDM) einzusetzen. Mit der Einführung des VSDM, welches von Minister Hermann Gröhe mit Hilfe des neuen Gesetzes auch mit Sanktionen erzwungen werden soll, hängen künftig alle Arztpraxen an dem von ARVATO (Bertelsmannkonzern) aufgebauten “zentralen Großnetz”.
Beschluss 27. 2. 2015: “Aufforderung an den Vorstand der KBV zur Abschaffung der vorgesehenen Pflicht zum Versichertenstammdaten-Management
Die Vertreterversammlung der KBV fordert den Vorstand der KBV auf, in den anstehenden Verhandlungen zu fordern, die Verpflichtung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zum Online-Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum E-Health-Gesetz zu streichen.
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Trotz Allergien eine feine Haut – dank Aloe & Forever! { Kooperation }
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