Durch gefälschte Abrechnungen und andere Betrügereien ist der KKH im Jahr 2016 ein Gesamtschaden von 1,8 Millionen Euro entstanden. Ein Ermittlerteam der Krankenkasse brachte bundesweit 810 neue Fälle ans Licht und stellte in 47 Fällen Strafanzeige. „Betroffen sind nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte der KKH-Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit. „Die schwarzen Schafe der Branche wenden zum Teil erhebliche kriminelle Energie auf, um sich zu bereichern und dem Gesundheitssystem dringend benötigte Gelder unrechtmäßig zu entziehen.“
Von A wie Apotheke bis Z wie zahnärztliche Leistung
Am teuersten kamen die KKH Verstöße im Apothekenbereich zu stehen: Hier entstand 2016 ein Schaden von knapp 1,2 Millionen Euro. Unter anderem rechnete eine Apotheke Blutzuckerteststreifen in exorbitant hohen Mengen ab und sorgte somit alleine bei der KKH für einen Schaden von fast 75.000 Euro. Die zweithöchste Schadenssumme verzeichnete die KKH bei ambulanten Pflegediensten mit 215.000 Euro. Ein Pflegedienst hat beispielsweise frei erfundene Pflegekurse für Angehörige abgerechnet und so einen Schaden von 56.700 Euro verursacht. Auf Platz drei folgen Sanitätshäuser. Hier betrieb unter anderem ein Diabetesfachhandel Räumlichkeiten in einer Arztpraxis und verstieß dabei gegen das neue Antikorruptionsgesetz.
Die TOP TEN der neu aufgedeckten Fälle 2016 (Fallzahlen in Klammern):
- Krankengymnasten/Physiotherapeuten (116)
- Pflege ambulant (99)
- Ärztliche Leistung außer-budgetär (90)
- Apotheke (55)
- Orthopädische Hilfsmittel/Sanitätshäuser (32)
- Zahnärztliche Leistung (17)
- Orthopädische Hilfsmittel/Schuhmacher (11)
- Ergotherapie (8)
- Hebamme (7)
- Logopädie (5)
Neues Antikorruptionsgesetz seit Juni in Kraft
Am 4. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft getreten. Mit einiger zeitlicher Verzögerung konnte somit endlich eine langjährige Forderung der KKH erfüllt werden. Für konkrete Aussagen über die Wirksamkeit des Gesetzes ist es noch zu früh, aber: „Wir freuen uns darüber, dass wir uns dank des Gesetzes jetzt intensiv mit Staatsanwaltschaften und Ärztevertretern über das Thema Korruption austauschen können“, so KKH-Chef Ingo Kailuweit. Außerdem hat die KKH auf Basis des neuen Gesetzes bereits erste Strafanzeigen stellen können. Auch Oberstaatsanwalt Christian Müller von der Generalstaatsanwaltschaft Celle begrüßt das Gesetz: „Die Ermittlungsbehörden sind durch die Regelung in der Lage, korrupte Verhaltensweisen im Gesundheitswesen konsequent zu ahnden.“
Pressemitteilung der KKH
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