„Sinnvoll und notwendig für das deutsche Gesundheitswesen“, nennt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für transparente Arzneimittelpreise. Mit den neuesten Beschlüssen zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (GKV-AMVSG) bleiben Arzneimittelpreise wie bisher auch öffentlich zugänglich. Mit Blick auf die ursprünglich geplante Verfahrensordnung sei das die logische Konsequenz gewesen. „Die Frage, wie sich geheime Preise umsetzen lassen, wenn zahlreiche Stellen im Gesundheitswesen sie kennen müssen, ist praktisch nicht vernünftig zu lösen“, so Litsch.
Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz weiter keine Lösung parat. „Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkungen entfaltet hätte. Was wir in der nächsten Legislaturperiode dringend benötigen, sind keine Platzhalter auf dem Papier, sondern echte Regulierungsmöglichkeiten für die Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach Markteintritt“, sagt Martin Litsch.
Positiv hingegen bewertet der AOK-Bundesverband, dass wirtschaftliche Angaben Teil eines erweiterten Arztinformationssystems sein können. „Wirtschaftliche Informationen sind notwendig, damit Ärzte medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich verordnen können. Deswegen ist es wichtig, dass diese Angaben Teil des Arztinformationssystems werden“, so Litsch. Begrüßenswert seien außerdem die Verlängerung des Preismoratoriums und die Informationspflicht der Pharmafirmen bei Lieferengpässen. Das sollte jedoch nicht nur für Krankenhäuser gelten, sondern für alle Versorgungsbereiche. „Mit den aktuellen Änderungsanträgen ist das Glas des AMVSG aus meiner Sicht zwar halbvoll, aber das Getränk darin schmeckt bitter.“
Kritisch hingegen sei vor allem, dass das AMVSG vom bisherigen Prinzip der Nutzenbewertung abweicht. Arzneimittel ohne Zusatznutzen müssen sich bei den Preisverhandlungen nicht mehr so eindeutig wie bisher an der vergleichbaren Therapie orientieren. Im Zuge dessen können Pharmafirmen ihre bisher verhandelten Erstattungspreise kündigen und vom GKV-Spitzenverband umgehend neu verhandeln lassen. „Dadurch könnten kurzfristig hohe Kosten auf die Gesetzliche Krankenversicherung zukommen“, warnt Martin Litsch. Außerdem muss zukünftig der Zusatznutzen von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und solchen, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, nicht mehr nachgewiesen werden. „Es gibt keinen triftigen Grund, Arzneimittel aus der Nutzenbewertung zu entlassen. Das gilt vor allem, wenn sie für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden“, so Litsch.
Unverständnis äußert der AOK-Vorstand auch über die Abschaffung der Zytostatika-Altverträge. „Nicht nur, dass ab sofort die intransparenten Beziehungsgeflechte zwischen Arzt und Apotheke reaktiviert und unsere höheren Qualitätsmaßstabe an die Zytostatikaversorgung zurückgedreht werden. Man erwartet von den Krankenkassen, dass sie Versorgung gestalten. Hier werden funktionierende wettbewerbliche Instrumente, die nachweislich zu einer besseren Versorgung führen, einzelnen Lobbyinteressen geopfert. Die Krankenkassen werden damit als verlässlicher Vertragspartner in Frage gestellt. Das ist ein sehr schwerer Einschnitt für die GKV.“
Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
The post Arzneimittelgesetz: Das Preisproblem bleibt ungelöst appeared first on Healthcare Netzwerk.