Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), das heute im Bundestag beraten wird, enthält wichtige positive Elemente für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Mit dem Gesetz wird erstmalig eine Vergütung für die Abgabe von und Beratung zu individuell hergestellten Rezepturen eingeführt sowie die seit Ende der 1970er Jahre unveränderte Gebühr für den Mehraufwand bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (z.B. Betäubungsmitteln) angepasst. Zur Verbesserung der Versorgung der 72 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen verbietet das neue Gesetz zudem so genannte Exklusivausschreibungen einzelner Krankenkassen für Zytostatika (Spezialrezepturen gegen Krebserkrankungen) und sieht einen Verzicht auf Ausschreibungen auch bei Impfstoffen vor.
„Das Herstellen von Rezepturen und die Dokumentation von Betäubungsmitteln gehören zu den wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Sie können zwar nicht kostendeckend erbracht werden, aber für die Menschen vor Ort sind sie im Bedarfsfall unverzichtbar“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Dass die Vergütung dieser Gemeinwohlaufgaben besser wird, stärkt die Arzneimittelversorgung in der Fläche insgesamt. Auch bei den Zytostatika hat die Politik den hohen Wert der wohnortnahen Versorgung und freien Apothekenwahl erkannt. In Verbindung mit Rabattverträgen können über die Hilfstaxe, die als Vertrag zwischen Apothekerschaft und Krankenkassen stetig fortgeschrieben wird, Einsparpotenziale sukzessive besser gehoben werden als über Exklusivausschreibungen einzelner Kassen.“ Auch mit dem Verzicht auf Ausschreibungen bei Impfstoffen verbindet Becker Hoffnungen: „Wenn es gut läuft, dann haben wir zukünftig weniger Lieferengpässe bei Impfstoffen.“
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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