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Arzneimittelausgaben 2014 um 9 Prozent gestiegen: Ursachen sind Herstellerabschlag und Innovationen
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 9,0 Prozent auf 31,4 Mrd. Euro angestiegen. Die Anzahl der auf GKV-Rezept abgegebenen Medikamente (mit Hilfsmitteln, Rezepturen, Nichtarzneimitteln) ist dagegen mit 747 Millionen fast konstant geblieben (+0,1 Prozent), ebenso wie das Honorarvolumen der Apotheken. Das ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Hauptursachen für den Ausgabenanstieg sind die gesetzliche Absenkung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel und der Einsatz innovativer Medikamente. Überraschend ist der Anstieg nicht: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten in ihren Rahmenvorgaben für 2014 bereits einen Anstieg von 7,9 Prozent prognostiziert. Gleichzeitig sind Rekordeinsparungen durch Rabattverträge zu erwarten, die noch nicht in die Rechnung eingeflossen sind und das Jahresergebnis deutlich verbessern werden. Allein in den ersten drei Quartalen 2014 betrugen sie bereits mehr als 2,2 Mrd. Euro. „Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Absenkung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel erklärt einen Teil des Ausgabenanstiegs für Arzneimittel”, sagte dazu der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. „Ein Faktor sind aber auch die Kosten innovativer Medikamente, z.B. für die Therapie von Hepatitis C. Der Zugang zu solchen Arzneimitteln kann für Patienten lebenswichtig sein und die Versorgungsqualität der Bevölkerung insgesamt verbessern. Die Frage nach einem angemessenen Preis für diese Präparate wird die Gesundheitspolitik aber sicher weiterhin beschäftigen. Jedes neue Medikament erfordert eine Einzelfallbetrachtung.” Becker weiter: “Das Honorar für die Apotheken ist 2014 weitgehend konstant geblieben, weil auch die Zahl abgegebener Packungen nicht gestiegen ist. Allerdings hat der im August 2013 eingeführte Zuschlag für Notdienste 2014 erstmals eine ganzjährige Wirkung entfaltet. Er gibt vor allem Apotheken, die auf dem Land viele Notdienste leisten müssen, eine bessere Versorgungsperspektive.” Zum Hintergrund: Laut § 3 Arzneimittelpreisverordnung werden 16 Cent zur Sicherstellung des Notdienstes aufgeschlagen, die der DAV-Notdienstfonds einzieht und ausschüttet; pro rezeptpflichtiger Packung wird ein Festzuschlag von 8,35 Euro zzgl. 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis erhoben. Die mehr als 20.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten erhalten somit insgesamt als Honorar etwa 16 Prozent (4,5 Mrd. Euro) der GKV-Arzneimittelausgaben, d.h. weniger als 3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Anhörung im Bundestag: Große Mehrheit der Experten befürwortet Laumann-Vorschlag zur Aussetzung der Pflegenoten
Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Aussetzung der Pflegenoten erklärt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: “Die große Mehrheit der Experten hat heute in der Anhörung erneut bestätigt: Die Pflegenoten sind in ihrer jetzigen Form für einen Qualitätsvergleich vollkommen ungeeignet und müssen schnellstmöglich ausgesetzt werden. Jeder, der an den Noten festhält, macht sich zum Fürsprecher von Tricksen, Tarnen und Täuschen. Echte Transparenz und ein funktionierender Verbraucherschutz bleiben dabei auf der Strecke. Die Noten sind nichts als Nebelkerzen und müssen verschwinden, damit wir endlich klare Sicht haben. Selbstverständlich muss es weiterhin die unangemeldeten Kontrollen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und die Berichte darüber geben. Aber die Übersetzung der Ergebnisberichte in Schulnoten ist komplett gescheitert. Wie kann es sonst dazu kommen, dass ein Pflegeheim wegen schwerer Pflegemängel geschlossen werden muss, obwohl es die Note 1,0 hat? Wir brauchen einen Neustart beim Pflege-TÜV. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.” In der heutigen Anhörung wurde Laumanns Forderung zur Aussetzung der Pflegenoten von der großen Mehrheit der Sachverständigen gestützt. So stellen sie etwa für das Zentrum für Qualität in der Pflege “in der derzeitigen Form ein Risiko dar: Sie können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in die Irre führen.” Auch nach Ansicht des Deutschen Pflegerats haben sich die Kriterien zur Ermittlung der Noten aufgrund einer “fehlenden pflegewissenschaftlichen Fundierung sowie der unzureichenden methodischen Güte” für einen “einheitlichen Qualitätsvergleich von Einrichtungen (…) als ungeeignet” erwiesen. Ähnlich äußert sich der AOK-Bundesverband: “In seiner heutigen Fassung bietet das Bewertungssystem zur Pflegequalität keine Orientierungshilfe – weder für die Ratsuchenden (Pflegebedürftige und ihre Angehörigen) noch für die Einrichtungen.” Deutlich wird auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in ihrer Stellungnahme: “Das Bestreben, die Pflegequalität in ihrer Gänze in einer Gesamtnote abzubilden, ist gescheitert. Verbraucher werden hierbei in die Irre geführt”. Laut dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln “ist der Schritt die ‘Pflegenoten auszusetzen’ überfällig”. Und der VdK spricht davon, dass Qualitätsunterschiede durch die bisherige Systematik geradezu “verschleiert” würden. Die Aussetzung der Noten, so der Vorschlag von Laumann, soll als Übergangslösung durch eine Kurzzusammenfassung der MDK-Prüfberichte ersetzt werden. Langfristig brauche es jedoch eine andere Lösung. “Ich sage ganz klar: Wir sollten einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues, wissenschaftlich fundiertes und aussagekräftiges Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem erarbeitet und beschließt. In diesem Ausschuss müssen sowohl die Einrichtungs- als auch die Kostenträger vertreten sein – und auch die Vertreter der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe. Denn es kann nicht sein, dass die unmittelbar Betroffenen überhaupt nicht in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zudem braucht es einen unparteiischen Vorsitzenden, dessen Stimme ausschlaggebend ist, wenn sich die Selbstverwaltung blockiert. In der Vergangenheit hat es das leider viel zu oft gegeben”, sagt Laumann. Das ausführliche Konzept von Staatssekretär Karl-Josef Laumann zur Reform des Pflege-TÜV finden Sie im Internet unter http://www.patientenbeauftragter.de/index.php/11-pressemitteilungen/pflege/80-endlich-gute-pflege-erkennen-neues-konzept-fuer-den-pflege-tuev. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2015 liegt wie der heutige Sonderbeitrag stabil bei 0,9 Prozent
Dass gesetzlich Versicherte sich auch im nächsten Jahr auf Beitragsstabilität verlassen können, darauf deutet der heute im Bundesanzeiger veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2015 hin. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 11 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent, der damit genauso hoch ist, wie der schon heute von allen Krankenkassen-Mitgliedern bezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2015 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und ob die Krankenkasse vorhandene Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzt. Rund 20 Krankenkassen haben bereits öffentlich angekündigt, ihren Zusatzbeitragssatz unter 0,9 Prozent absenken und damit mehrere Millionen Mitglieder im Vergleich zu heute entlasten zu wollen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen beginnen. Die Krankenkassen tun gut daran, ihre hohen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten zu nutzen – für attraktive Beiträge und gute Leistungen. Mit der GKV-Finanzreform ermöglichen wir den Krankenkassen mehr Wettbewerb um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig steigern wir die Transparenz für die Versicherten: Erhebt eine Krankenkasse ab Januar 2015 einen Zusatzbeitrag, der über den durchschnittlichen 0,9 Prozent liegt, muss die Kasse auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Das steigert die Vergleichbarkeit der Krankenkassen und nutzt den Versicherten.” Der nunmehr festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kalkuliert. Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 198,3 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 209,5 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 16 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung. Durch das GKV-FQWG wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 ein neues System kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeiträge geschaffen. Anstelle des Sonderbeitragsanteils in Höhe von 0,9 Prozent, den heute alle Krankenkassenmitglieder bezahlen, können die Krankenkassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Er trägt zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei. Nach dem GKV-FQWG sind die Krankenkassen im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Schätzerkreises und zum GKV-FQWG sind unter www.bundesversicherungsamt.de bzw.www.bundesgesundheitsministerium.de abrufbar. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
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