Etwa 39 Millionen Antibiotikaverordnungen gibt es in Deutschland pro Jahr, immer noch zu viele. Die Folge: Resistenzbildungen, vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen. Um die Zunahme multiresistenter Keime einzudämmen und die Wirksamkeit bestehender Antibiotika zu erhalten, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), seine Mitgliedskassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und elf Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) ein Projekt zur Verringerung unnötiger Antibiotikaverordnungen entwickelt. Das Modellvorhaben „RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“ hat nun den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten. Antibiotika werden in Deutschland überwiegend verantwortungsvoll verordnet, auch im EU-Vergleich schneidet die Bundesrepublik bereits recht gut ab. Doch Erfahrungen zum Beispiel aus den Niederlanden und der Schweiz zeigen, dass noch erhebliche Verbesserungen möglich sind – ohne dass es zu Einbußen bei der Qualität und Sicherheit der Versorgung kommt. „Die Ersatzkassen und der vdek wollen gemeinsam mit der KBV einen Beitrag dazu leisten, eine verlässliche und sichere Versorgung mit den hochwirksamen Arzneimitteln dauerhaft zu erhalten und zugleich vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen zu verhindern. Umso schöner ist es, dass der Innovationsfonds mit seiner Förderentscheidung die wissenschaftliche Qualität und den hohen potenziellen Nutzen unseres Kooperationsprojektes für die Gesundheitsversorgung bestätigt hat“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Ich freue mich, dass wir zusammen mit dem vdek dieses wichtige Vorhaben beim Innovationsfonds beantragen konnten und schließlich einen Zuschlag erhalten haben. Das Projektdesign zeichnet sich durch einen niedrigschwelligen Ansatz nah am Versorgungsalltag aus. Unser Ziel ist es, im Interesse der Patienten, aber auch einer uns allen zugutekommenden, rationalen Antibiotikaverordnung, auch die Deutsche Antibiotika Resistenzstrategie (DART) des Bundesgesundheitsministeriums zu unterstützen. Wertvolle Antibiotika müssen den Situationen vorbehalten bleiben, in denen sie noch wirksam sind. Damit dies so bleibt, muss ihr Einsatz für Bagatellinfektionen weiter reduziert werden. Genau dem dient unser Vorhaben“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Im Rahmen des Modellprojektes RESIST sollen Ärzte und Patienten für das Thema Resistenzbildungen sensibilisiert und zu einem noch verantwortungsvolleren Umgang mit Antibiotika bei akuten Atemwegsinfekten motiviert werden. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Arzt-Patienten-Kommunikation und ganz konkret die Förderung der gemeinsamen Entscheidungsfindung. Hierzu wurden spezifische Instrumente entwickelt, darunter eine Online-Schulung für Mediziner sowie ein Instrumentenkoffer, der unter anderem Informationsflyer für Patienten und Entscheidungshilfen für Ärzte und Patienten enthält. Zur Projektteilnahme aufgerufen werden Haus-, HNO-, Kinder- und Jugendärzte in elf der bundesweit 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe). Von dem Projekt sollen alle Ersatzkassenversicherten mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt profitieren, die einen der teilnehmenden Ärzte aufsuchen. Geplanter Start des RESIST-Projektes ist Anfang 2017, erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sollen Ende 2019 vorliegen. Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation erfolgt durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Hintergrund: Mit dem Innovationsfonds werden seit 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert und die Versorgungsforschung gestärkt. Dafür stehen in den Jahren 2016 bis 2019 je 300 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Hälfte der Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen, die andere Hälfte wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen. Mehr Informationen zum Innovationsfonds gibt es unter https://www.vdek.com/fokus/innovationsfonds/Resist.html http://www.kbv.de/html/innovationsfonds.php Gemeinsame Pressemitteilung des Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
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