Der AOK-Bundesverband wendet sich gegen Forderungen aus Pharmaindustrie und Ärzteschaft, die im Rahmen des AMNOG-Verfahrens zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmaunternehmen verhandelten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel pauschal für wirtschaftlich zu erklären.
„Das sind lediglich Preise, die auf Basis eines zuvor festgestellten Zusatznutzens für ganz konkrete Anwendungsgebiete bestimmt werden. Mit Wirtschaftlichkeit hat das zunächst noch gar nichts zu tun“, stellt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, klar. Es gebe keinen Grund, vom Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs abzurücken und die Ärzte aus ihrer Verantwortung für eine auch wirtschaftliche Verordnungsweise zu entlassen.
Litsch: „Wenn Ärzte die Wahl zwischen mehreren Arzneimitteln mit gleichem Nutzen und gleicher medizinischer Notwendigkeit haben, dann sollten sie auch weiterhin das wirtschaftlichste Arzneimittel darunter aussuchen.“
Mit ihren Forderungen reagieren Pharmaindustrie und Ärzteschaft auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin/Brandenburg von Anfang März, der die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen für teilweise rechtswidrig erklärt. Litsch kritisiert, dass nun von Pharmaseite unter Patienten die Angst vor Versorgungsengpässen geschürt wird: „Die Behauptung, dass mit dem Beschluss des Landessozialgerichts gegen Mischpreiskalkulationen plötzlich 40 Prozent der Patienten ihr Arzneimittel nicht mehr erhalten, ist reine Panikmache. Offenbar werden hier mit einem Taschenspielertrick die vom Gemeinsamen Bundesausschuss theoretisch angenommenen Patientenkollektive in der aktuellen Versorgung bereits als real postuliert.“ Dadurch seien die in den Raum gestellten Patientenzahlen völlig übertrieben.
Auch sei verwunderlich, in welchem Ausmaß die Pharmaindustrie den Ärzten unterstellt, an den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbei zu therapieren, indem sie die neuen Arzneimittel nicht indikationsgerecht verordneten. Und die beschworene Regressgefahr für Ärzte sei ebenfalls unbegründet. Die Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigten regelmäßig, dass Regresse gegen Ärzte heute kaum mehr ausgesprochen werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung beweise hier Augenmaß. Litsch weiter: „Statt nach genereller Freistellung vom Wirtschaftlichkeitsgebot zu rufen, sollten Arzneimittelhersteller und Ärzte daran mitwirken, schnellstmöglich ein detailliertes Arztinformationssystem auf die Beine zu stellen.“ Darin müssten Informationen zu den Bewertungen des G-BA ebenso wie die Frage der Therapiekosten aufbereitet sein, damit die ärztliche Verordnungspraxis effizient unterstützt wird.
Das LSG hat Anfang März in einem Einstweiligen Rechtschutzverfahren zum Arzneimittel Albiglutid einen Schiedsspruch außer Kraft gesetzt mit der Begründung, die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete bei vorliegendem Zusatznutzen sei teilweise rechtswidrig. Sie verstoße gegen den Paragrafen 130b Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs, wonach bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen keine höheren Kosten entstehen dürften als durch die zweckmäßige Vergleichstherapie. Der ausgehandelte Erstattungsbetrag sichere zudem nicht automatisch die Wirtschaftlichkeit in allen Anwendungsgebieten. Der G-BA könne vielmehr durch Verordnungseinschränkungen bei Indikationen ohne Zusatznutzen die Bildung eines nutzengerechten Erstattungsbetrages ermöglichen.
Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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