Zum Aufruf des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Dialog über eine besser abgestimmte Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin:
„Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf. Denn gemeinsam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich ist. Die Krankenhäuser weisen den Vorwurf zurück, dass sie undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr fordern die Kliniken berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen ist dies mit Sicherheit nicht.
Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsieht, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden, wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“
Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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