Eine Bewertung von Bewertungsportalen

Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung setzen sich dafür ein, die Qualität von Arztbewertungsportalen zu verbessern. Dazu haben sie gemeinsam einen Katalog mit Qualitätskriterien herausgegeben.

Der Katalog „Gute Praxis – Arzt- und Klinikbewertungsportale“ richtet sich vor allem an die Betreiber solcher Bewertungsportale. Mit den Kriterien soll die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleistet werden, betonen die Herausgeber. Auch richte sich der Katalog an Nutzer, um Ihnen die Einschätzung von Bewertungsportalen zu erleichtern.

Zu den Anforderungen an ein Bewertungsportal zählen unter anderem die strikte Trennung von Beiträgen und Werbung, sowie eine redaktionelle Kontrolle der eingestellten Bewertungen. Damit sollen Schmähkritiken vermieden werden. Auch fordern die Herausgeber, dass den bewerteten Ärzten und Kliniken die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt werde.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.aezq.de

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