Finanz-Reserven der Krankenkassen steigen auf 16,7 Milliarden Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 612 Millionen Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der Krankenkassen auf rund 16,7 Milliarden Euro.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die gesetzliche Krankenversicherung steht auch weiterhin gut da. Das ist Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält und einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die Politik ist gefordert, diese Entwicklung weiter zu befördern. Was mich besonders freut: Die Kassenzahlen zeigen, dass die deutlichen Verbesserungen, die wir bei der Gesundheitsförderung und in der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen.“ 

Einnahmen in Höhe von rund 58,2 Milliarden Euro standen im 1. Quartal 2017 Ausgaben von rund 57,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,2 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,9 Prozent gestiegen. Im 1. Quartal 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 406 Millionen Euro ausgewiesen.

Im Gesamtjahr 2016 gab es auf Basis der jetzt vorliegenden endgültigen Finanzergebnisse ein Plus von 1,62 Milliarden Euro, welches somit im Vergleich zu den vorläufigen Rechnungsergebnissen noch einmal um rund 240 Mio. Euro höher ausfiel.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 361 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 155 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 27 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 17 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 58 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte einen Ausgabenüberhang von 6 Millionen Euro. 

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Quartal von 4,4 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über dem Ausgabenanstieg der Krankenkassen.

Moderate Ausgabenzuwächse 

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2017 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent, im 1. Quartal 2016 hatte der Zuwachs bei 4,0 Prozent, im Gesamtjahr 2016 bei 4,2 Prozent gelegen. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten lediglich bei rund 2,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,0 Prozent (je Versicherten um 2,7 Prozent), die Verwaltungskosten um 2,3 Prozent (je Versicherten um 1,1 Prozent). Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.

Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen 

Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2017 absolut um 3,8 Prozent und um 2,6 Prozent je Versicherten gestiegen. Bei den aktuellen Ausgabenzuwächsen ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C in den ersten drei Monaten 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen erneut deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal 2017 um rund 14 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2016 auf rund 950 Millionen Euro gestiegen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Quartal 2017 um rund 5 Prozent (je Versicherten um rund 3,7 Prozent) an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit im Jahr 2014 unbegründet zu niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungsabschlüssen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Ausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um rund 13 Prozent gestiegen sind.

Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,2 Prozent (je Versicherten 2,0 Prozent), beim Zahnersatz 0,3 Prozent (je Versicherten 0,9 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten lediglich Schätzcharakter und lassen daher nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2017 absolut um 3,3 Prozent (je Versicherten um 2,1 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März gut 0,6 Milliarden höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser teils noch nicht vollständig finanzwirksam geworden sind.

Deutlich überproportionale Zuwächse beim Krankengeld mit einer Veränderungsrate von 7,4 Prozent (6,1 Prozent je Versicherten) sind auch auf eine niedrige Ausgangsbasis im 1. Quartal 2016 zurückzuführen, in dem die Ausgaben leicht zurückgingen. Hier ist im weiteren Jahresverlauf mit einer Abflachung zu rechnen.

Demgegenüber weisen die Ausgaben für Heilmittel (4,6 Prozent absolut) und Hilfsmittel (1,4 Prozent absolut) unerwartet niedrigere Zuwächse auf, die erheblich von den Anstiegen der Vorjahre abweichen. Bei Heilmitteln ist davon auszugehen, dass Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer zu erheblichen Teilen erst nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam werden.

Bei der häuslichen Krankenpflege ist nach vielen Jahren mit zumeist zweistelligen Zuwachsraten im 1. Quartal 2017 erstmals ein deutlich moderaterer Anstieg von 5,0 Prozent (je Versicherten 3,8 Prozent) festzustellen.

Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Quartal 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen weiteren absoluten Zuwachs von rund 16 Prozent, nachdem in diesem Bereich bereits 2016 ein Zuwachs von rund 46 Prozent erzielt wurde. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz gingen zwar im Vergleich zum Vorjahresquartal geringfügig um 2 Prozent zurück, jedoch stiegen die Ausgaben für betriebliche Gesundheitsförderung um 29 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 37 Prozent. Die weiterhin erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben), ist auf das Präventionsgesetz zurückzuführen, mit dem die Krankenkassen ab 2016 verpflichtet wurden, ihr bisher sehr geringes Engagement in den Lebenswelten deutlich auszubauen. Nach den sehr hohen Zuwächsen im vergangenen Jahr setzt sich die erfreuliche Entwicklung in 2017 fort.

Bei der Hospiz- und Palliativversorgung haben die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Leistungsverbesserungen beigetragen, die sich auch in deutlichen Ausgabenzuwächsen bemerkbar machen. So stiegen insbesondere die Ausgaben für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung um rund 36 Prozent und die Zuschüsse der Krankenkassen für ambulante und stationäre Hospize um rund 20 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr gab es in diesen Bereichen vergleichbar hohe Zuwächse.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2017 mit 2,3 Prozent absolut (1,1 Prozent je Versicherten) nicht nur in geringerem Umfang gestiegen als die Leistungsausgaben. Der Zuwachs blieb auch deutlich unterhalb des Anstiegs im Jahr 2016, als die Ausgaben aufgrund höherer Zuführungen zu den Altersrückstellungen um 5,3 Prozent (4,3 Prozent je Versicherten) angestiegen sind.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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