Im Zuge der Verhandlungen um mögliche Steuersenkungen der schwarz-gelben Koalition hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer neuen Gesundheitssteuer gedroht. Angesichts der katastrophalen Finanzlage in Deutschland mit einer voraussichtlichen Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro bis 2011 müssen Einsparung getroffen werden. Die Gesundheitsreform, so Schäuble, dürfe nicht zu Lasten des Haushaltes gehen. Um die Herkulesaufgabe Schuldenabbau bewältigen zu können, sei ihm sogar die Einführung einer Gesundheitssteuer recht.
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Würzburg und Regensburg: Gemeinsam gegen Seltene Erkrankungen
Die Zentren für Seltene Erkrankungen der Universitätskliniken in Würzburg und Regensburg intensivieren ihre Kooperation. Ziel ist eine noch bessere Diagnostik, Behandlung und wissenschaftliche Arbeit. Eine Krankheit, die nur einen von 2.000 Menschen betrifft, gilt laut EU-Definition als selten. „Bei vielen Menschen mit einer Seltenen Erkrankung wird die Diagnose nur über Umwege und oft sehr spät gestellt. Und selbst wenn einmal eine seltene Diagnose gesichert ist, findet man nicht immer heimatnah Experten, die eine Betreuung auf der Basis des aktuellen Wissens leisten können“, erläutert Prof. Helge Hebestreit. Der Stellvertretende Direktor der Würzburger Universitäts-Kinderklinik ist gleichzeitig der Sprecher des im Dezember 2014 gegründeten und am Uniklinikum Würzburg angesiedelten Zentrum für Seltene Erkrankungen – Referenzzentrum Nordbayern (ZESE Nordbayern). Um die medizinische Infrastruktur in Bayern zu optimieren, startete Bernd Sibler, Staatssekretär im Bayerischen Wissenschaftsministerium, am 20. Februar 2017 symbolisch die elektronische Vernetzung zwischen dem ZESE Nordbayern und dem Zentrum für Seltene Erkrankungen Regensburg (ZSER). „Es freut mich, dass sich durch diese digitale Vernetzung die Wartezeiten und Wege für die Patienten noch weiter verkürzen und die Therapiemöglichkeiten erweitert werden. Die Kooperation trägt dazu bei, die medizinischen Standorte in Bayern noch enger miteinander zu verweben“, führte Sibler aus. Digitale Vernetzung für übergreifende Diagnose- und Therapiekonzepte Die intensivierte Zusammenarbeit der Zentren für Seltene Erkrankungen in Regensburg und Würzburg ermöglicht es, dass beide Standorte Patientendaten austauschen und miteinander diskutieren können. So steht den Patienten unkompliziert und schnell die Expertise beider Zentren zur Verfügung. „Unsere beiden Zentren sind in Forschung, Lehre und Therapie seltener Erkrankungen aktiv. Durch die enge Verflechtung der beiden Standorte kann Patienten, die meist eine jahrelange Odyssee hinter sich haben, mit einer optimierten medizinischen Infrastruktur schneller und immer nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geholfen werden“, erläuterte Prof. Dr. Mark Berneburg, Sprecher des ZSER. Seltene Krankheiten zeigen sich oft anhand verschiedener Symptome, die auf den ersten Blick nicht zwingend zusammenhängen müssen. Für sichere Diagnosen werden im ZSER und im ZESE daher die Kompetenzen aller für seltene Erkrankungen erforderlichen Fachgebiete aus den jeweiligen Universitätskliniken und Universitäten gebündelt. Wie hoch der Bedarf an zentralen Anlaufstellen ist, zeigen die Zahlen aus den Zentren. Das ZSER erreichen jeden Tag bis zu zehn Anfragen von Betroffenen oder zuweisenden Ärzten, das ZESE zählte im Jahr 2016 insgesamt 456 Anfragen. Jede Anfrage wird daraufhin geprüft, ob die geschilderten Symptome zu einer der vielen seltenen Krankheiten passen. Teilweise werden ergänzende Vorstellungen zur weiteren Abklärung am jeweiligen Zentrum durchgeführt. Fällt die diagnostizierte Erkrankung dann in den Fachbereich des ZSER oder des ZESE, werden die Patienten hier hochspezialisiert betreut. Doch selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann dem Patienten durch die Vermittlung eines kompetenten Behandlungspartners geholfen werden. Zusammenarbeit auch bei wissenschaftlichen Studien Nicht zuletzt wollen die Zentren auch bei Studien enger zusammenarbeiten. Bisher wurden weltweit nur für einzelne Seltene Erkrankungen gezielt Medikamente oder andere Behandlungsformen entwickelt. „Dies geschah sicher auch aus dem Glauben heraus, dass sich der Aufwand nicht rechne. Aber gerade aktuelle Erfahrungen beweisen das Gegenteil“, betont Prof. Hebestreit. Laut dem Mediziner kann eine systematische Erforschung der Behandlungsmöglichkeiten bei Seltenen Erkrankungen die oft deutlichen Einschränkungen der Betroffenen fühlbar mildern und deren Lebenserwartung enorm steigern. Und nicht nur bei diesen: „Manchmal hilft die Beschäftigung mit Seltenen Erkrankungen sogar, die Versorgung von Menschen mit ‚häufigen‘ Erkrankungen zu verbessern“, weiß Prof. Hebestreit. Die Würzburg-Regensburg-Kooperation soll kein Einzelfall bleiben. „Um Betroffenen noch besser helfen zu können, wollen wir ein flächendeckendes Netzwerk in ganz Bayern aufbauen“, kündigt Prof. Berneburg an. Pressemitteilung des Universitätsklinikums Würzburg
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Antikorruptionsgesetz verunsichert Kliniken
In der Diskussion um das im Sommer letzten Jahres in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die nach wie vor bestehenden Unklarheiten kritisiert. „Es besteht eine große Unsicherheit bei den Krankenhäusern und auch bei niedergelassenen Ärzten, wie die neuen Regelungen des Strafgesetzbuches sich auf verschiedene Kooperationsmodelle in der Praxis auswirken“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum auf der Informations-veranstaltung „Kooperation oder Korruption?“ in Berlin vor rund 200 Besuchern aus dem Krankenhauswesen. Baum betonte, dass die vom Gesetz gewünschten und zum Teil sogar vorgegebenen Kooperationen nicht durch die neuen Straftatbestände konterkariert werden dürften. So sei die Abgrenzung zwischen noch zulässiger Kooperation und möglicherweise schon strafrechtlicher relevanter Korruption für die Kliniken schwer einzuschätzen. Große Unsicherheiten auf Leistungserbringerseite bestünden vor allem bezüglich der Frage, ob bereits eingegangene oder gelebte Verträge mit niedergelassenen Ärzten weiterhin ohne Probleme zulässig seien. Dies betrifft beispielsweise Kooperationen über die Durchführung von stationären und ambulanten Behandlungen (§ 115b SGB V) sowie die Zusammenarbeit im stationären Sektor. „Ohne derartige Kooperationen kommt quasi kein Krankenhaus aus. Es muss daher glasklar sein, was unter Berücksichtigung der Neuregelung im Strafgesetzbuch bei der Eingehung neuer Kooperationen zu beachten ist, um nicht in die Korruptionsfalle zu tappen“, machte der DKG-Hauptgeschäftsführer deutlich. Zwar werde im Gesetz auf den Schutz besonderer Versorgungsverträge explizit hingewiesen. Da aber eine präzise Formulierung fehlt, bestehe bei den Kliniken die Sorge, dass es zu Verdächtigungen kommen könnte. Dies sei kontraproduktiv und das Gegenteil dessen, was sich der Gesetzgeber mit der sektorenübergreifenden Versorgung – als eines der Ziele im Gesundheitswesen – vorgestellt habe. „Die Krankenhäuser sind daher gut beraten, sämtliche ihrer derzeit bestehenden Kooperationen zu überprüfen“, so Baum. Im Rahmen der DKG-Informationsveranstaltung „Kooperation oder Korruption? Zusammenarbeit von Krankenhäusern und externen Leistungserbringern im Lichte der neuen §§ 299a ff. StGB“ beleuchten hochkarätige Experten aus dem Bereich Krankenhaus, Wissenschaft, Strafverfolgung und Strafverteidigung insbesondere den rechtlichen Hintergrund zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Dias im Einmachglas
Der Fotokünstler Falk von Traubenberg im TV-Talk „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1 Was haben Dias in Einmachgläsern zu suchen? Diese und noch viele andere Fragen klärt in der März-Ausgabe des TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1 der Gastgeber Prof. Heinz Lohmann mit seinem aktuellen Gast, dem Fotokünstler Falk von Traubenberg. Normalerweise stehen Zahlen, Daten, Fakten im Zentrum der … Weiterlesen →