Im Zuge der Verhandlungen um mögliche Steuersenkungen der schwarz-gelben Koalition hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer neuen Gesundheitssteuer gedroht. Angesichts der katastrophalen Finanzlage in Deutschland mit einer voraussichtlichen Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro bis 2011 müssen Einsparung getroffen werden. Die Gesundheitsreform, so Schäuble, dürfe nicht zu Lasten des Haushaltes gehen. Um die Herkulesaufgabe Schuldenabbau bewältigen zu können, sei ihm sogar die Einführung einer Gesundheitssteuer recht.
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Leistungsbewilligung bei Krankenkassen: Versteckspiel zum Nachteil der Versicherten
Was hilft es den Versicherten, wenn Leistungen ihrer Krankenkasse zwar auf dem Papier stehen – im Ernstfall aber nicht bewilligt werden? Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass die Realität für gesetzlich Versicherte in Deutschland oft ernüchternd aussieht: Die Ablehnungsquoten der Kassen sind hoch, Widersprüchen hingegen wird oft stattgegeben. Wer also zu seinem Recht kommen will, muss erst Rechtsmittel einlegen? „Die Leistungsbereitschaft von Krankenkassen und der Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung leider völlig intransparent“, stellt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK, fest. „Die Krankenkassen sollten ihre Beschwerde- und Widerspruchsquoten öffentlich machen, damit Kunden sich informieren und vergleichen können“, fordert er. Die SBK hat bereits im vergangenen Jahr Zahlen zu Beschwerden, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren offengelegt und aktualisiert nun ihre Veröffentlichung. „Die Quote der eingelegten Widersprüche und deren Erfolgsquote sind wichtige Indikatoren, um die Leistungsbereitschaft und Kundenorientierung einer Krankenkasse zu messen“, betont SBK-Vorstand Unterhuber. „Auch die Anzahl von Beschwerden gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden Kunden mit ihrer Krankenkasse sind und ob sie sich im Ernstfall auf deren Unterstützung verlassen können. Den Versicherten steht es zu, sich hier ein transparentes Bild machen zu können.“ Deshalb hat die SBK bereits im vergangenen Jahr als erste gesetzliche Krankenkasse ihre Zahlen dazu öffentlich gemacht. „Leider haben bislang nur sehr wenige Krankenkassen nachgezogen“, bedauert Unterhuber. „Wir fordern deshalb heute noch einmal alle Krankenkassen zu mehr Transparenz im Sinne der Versicherten auf.“ Beschwerden 2017: Rückgang um 0,1 Prozent Bei der SBK gingen 2017 3.340 Beschwerden von Kunden ein. Im Verhältnis zu der Versichertenzahl von 1.055.390 (Stand: 01.11.2017) ergibt das eine Beschwerdequote von 0,31 Prozent. Im Vorjahr hatten SBK-Kunden insgesamt 4.080 Beschwerden eingereicht, was eine Quote von rund 0,39 Prozent bedeutete. In 83 Prozent der Fälle erhielten Kunden innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung auf ihr Anliegen, wenn sie sich über das Lob&Tadel-Team der SBK beschwert hatten. Ob gesetzliche Krankenkassen ihre Beschwerden systematisch erfassen und wie sie damit umgehen, ist ihnen übrigens freigestellt. 945 Widersprüche in 2016 Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem Versicherte ablehnende Entscheidungen ihrer Krankenkasse überprüfen lassen können. Bei der SBK wurden 2016 zentral in der Widerspruchsstelle insgesamt 945 Widersprüche eingereicht (756 Widersprüche aus dem Bereich der Krankenversicherung und 189 Widersprüche aus dem Bereich der Pflegeversicherung). Die Entscheidungen werden nach Widerspruchseinlegung zuerst von internen Spezialisten der SBK in der Widerspruchsstelle auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft. Ist eine Entscheidung zugunsten des Versicherten zu ändern, wird der Versicherte unmittelbar von seinem persönlichen Kundenberater über die neue Sachlage informiert und ein Abhilfebescheid erlassen. Bleibt es bei der ablehnenden Entscheidung, wird der Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Widerspruchsausschuss besteht bei der SBK aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und ebenso vielen der Versicherten. Auch der Widerspruchsausschuss ist an das geltende Recht gebunden; in berechtigten Fällen revidiert er die Entscheidung der SBK. 2016 wurden im Widerspruchsausschuss 804 Widersprüche beraten: In nahezu 100 Prozent der Fälle, hielt die Entscheidung der SBK auch einer erneuten unabhängigen Überprüfung durch den Widerspruchsausschuss stand. 161 Sozialgerichtsverfahren Versicherte, die einen Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2016 taten das SBK-Versicherte in 161 Fällen. Zusammen mit anhängigen Verfahren aus Vorjahren wurden 171 Klageverfahren beendet. Die Gerichte gaben der SBK in 63 Prozent der Verfahren Recht, weitere 18 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen. In 19 Prozent der Fälle entschieden die Gerichte zugunsten des klagenden Versicherten. Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 werden im Frühjahr 2018 erhoben. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK
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BMBF-Forschungsprojekt STEADY: adesso entwickelt IT-Lösung zur Betreuung von Depressionspatienten
Die adesso AG entwickelt im Rahmen des Forschungsprojektes STEADY des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine umfassende IT-Lösung zur langfristigen Betreuung von Depressionspatienten. Ziel ist es, depressive Episoden von betroffenen Patienten frühzeitig anhand einschlägiger Indikatoren zu erkennen. Diese werden mittels Sensoren im Umfeld des Erkrankten erfasst und ausgewertet. In dem Projekt arbeitet adesso mit der „Stiftung Deutsche Depressionshilfe“ und der Universität Leipzig zusammen. Das auf drei Jahre angelegte Forschungsvorhaben ist im Geschäftsbereich „Health“ von adesso angesiedelt. Hier entwickelt ein Expertenteam eine prototypische IT-Infrastruktur mit Front- und Backendlösungen zur Erhebung von relevanten Patientendaten. Anhand der gemessenen Parameter werden über Algorithmen Bioindikatoren berechnet, mit denen Patienten frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass sich ihre Erkrankung wieder anbahnen könnte. Als Studienteilnehmer werden sich Ambulanzpatienten der Universitätsklinik Leipzig freiwillig zur Verfügung stellen, die an einer „unipolaren Depression“ leiden und spezieller Behandlung bedürfen. Dazu werden diese beispielsweise mit „Fitness-Armbändern“ ausgestattet, die physiologische Faktoren wie Hautleitfähigkeit, Herzfrequenz, Herzratenvariabilität und die körperliche Aktivität messen, da sich diese signifikant verändern, wenn der Patient wieder in eine depressive Episode abzurutschen droht. Die private Handynutzung und diverse Sensoren im Umfeld der Patienten werden zudem verwendet, um Aufschluss über wichtige Faktoren wie Schlafdauer und -rhythmus sowie das allgemeine Sozial- und Kommunikationsverhalten zu gewinnen. Daneben führen die Patienten ein App-basiertes „Stimmungstagebuch“, in dem sie ihre Befindlichkeit notieren. Aus all diesen Indikatoren und Daten errechnet adesso dann Algorithmen, die ein aussagekräftiges Gesamtbild zum aktuellen Status des Patienten ergeben. Der Patient ist und bleibt dabei zu jeder Zeit „Herr seiner Daten“, da er alle über ihn erhobenen Informationen via Bluetooth auf sein Smartphone übermittelt bekommt und als Erster sieht, wie sich seine körperlichen Symptome eventuell in Richtung Depression verändern. Deutet nun die Analyse der erhobenen Parameter auf einen sich anbahnenden depressiven (unipolaren) Schub hin, dann greift das „Frühwarnsystem“ der IT-Lösung: Der Patient erhält umgehend über eine App auf seinem Smartphone oder Tablet Hinweise, wie er einer Verschlechterung seines gesundheitlichen Zustandes vorbeugen kann – beispielsweise durch gezielte Medikamentengabe, Schlafentzug (bei unipolar Depressiven eine bewährte Methode) sowie ärztliche Betreuung. Auf Wunsch kann der Patient nämlich seinen Hausarzt in die IT-Infrastruktur mittels Webfrontend einbeziehen und Behandlungsmaßnahmen besprechen. Gerade für Patienten, die hierzulande immer noch monatelang auf eine psychotherapeutische Betreuung warten müssen, ist dies eine hilfreiche Unterstützung. Mit dem Projekt STEADY wird eine intelligente IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die das gegenwärtige Defizit in der medizinisch-therapeutischen Versorgung verringern kann. Dabei steht der Patient im Mittelpunkt aller Maßnahmen, er allein entscheidet über die Weitergabe seiner sensiblen Daten und erhält wichtige Hinweise für sein eigenes, selbstbestimmtes „Gesundheitsmanagement“. Gleichzeitig gewährleistet die entwickelte Software-Lösung größtmögliche Datensicherheit. Dazu Dr. Stefan Buschner, promovierter Biophysiker und Mathematiker, der das Projekt bei adesso leitet: „Wir ermöglichen mit der Infrastruktur die verschlüsselte Übermittlung von Patienteninformationen und unsere Algorithmenentwicklung zu den Parametern hilft, individuelle Risikokonstellationen bei den Patienten zu identifizieren. Und Andreas Hitzbleck, Leiter des Geschäftsbereichs „Health“ bei adesso ergänzt: „Wir konnten unseren Ansatz bereits auf einigen Konferenzen vorstellen und das System weckt bereits jetzt sehr hohes Interesse bei allen Beteiligten. Wir erhoffen uns interessante Anknüpfungspunkte gerade auch in Richtung Krankenkassen und den dort existierenden Versorgungsmanagement-Initiativen.“ STEADY (Laufzeit bis Ende 2019) steht für „Sensorbasiertes System zur Therapieunterstützung und Management von Depressionen“. Projektpartner von adesso sind das Institut für Angewandte Informatik und das Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Leipzig sowie die Stiftung Deutsche Depressionshilfe unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Hegerl in Leipzig. Pressemitteilung der adesso AG
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Finanzreserven der Krankenkassen bei mehr als 16 Milliarden Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. bis 3. Quartal 2016
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2016 einen Überschuss von 1,55 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen auf mehr als 16 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die guten Kassenzahlen zeigen, dass wir bei den notwendigen Verbesserungen, die wir in dieser Wahlperiode für die Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht haben, mit Augenmaß vorgegangen sind. Gleichzeitig tragen wir mit Strukturverbesserungen, etwa bei den Krankenhäusern und durch das Präventionsgesetz dazu bei, dass unser Gesundheitswesen auch morgen noch nachhaltig finanzierbar bleibt – das nutzt allen Versicherten!“ Einnahmen in Höhe von rund 167,65Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 166,10 MilliardenEuro gegenüber. Im 1. Halbjahr 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 589 Millionen Euro und im 1. bis 3. Quartal des Vorjahres einen Ausgabenüberhang der von 359 Millionen Euro ausgewiesen. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen haben sich damit insgesamt im Vergleich zu den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres um rund 1,95 Milliarden Euro verbessert. Die Ausgabenentwicklung hat sich bei weiterhin positiv verlaufender Einnahmenentwicklung in diesem Jahr deutlich abgeflacht. Je Versicherten gab es einen Ausgabenanstieg von 3,2 Prozent. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober vergangenen Jahres für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte. Die positive Entwicklung 2016 bildet auch eine gute Ausgangsbasis für die Entwicklung in 2017 und den Folgejahren. Auch wenn das Plus der Krankenkassen aufgrund von Sondereffekten in den Monaten Oktober bis Dezember voraussichtlich nicht mehr so hoch ausfallen dürfte wie in den Monaten Juli bis September, ist aufgrund der bisherigen Erkenntnisse zu erwarten, dass der Überschuss der GKV im Gesamtjahr 2016 noch weiter ansteigt. Eine moderate Ausgabenentwicklung, die erheblich günstiger verläuft als bei der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises erwartet, sorgt bei einer guten, wenn auch etwas moderateren Einnahmeentwicklung, für sehr stabile Verhältnisse im laufenden Jahr. Der Mehrzahl der Krankenkassen wurde es damit ermöglicht, ihre Rücklagen weiter aufzubauen. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Die differenzierte Betrachtung des Gesamtüberschusses von 1,55 Milliarden Euro nach Krankenkassenarten ergibt folgendes Bild: Die Ersatzkassen erzielten einen Überschuss von rund 757 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) von 559 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 91 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 125 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 26 Millionen Euro. Lediglich die Innungskrankenkassen (IKKen) wiesen ein geringfügiges Defizit von rund 7 Millionen Euro aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass von den Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 per Saldo insgesamt Verpflichtungen von rund 420 Millionen Euro im Rahmen des Risikostruktur- und des Einkommensausgleichs ausgewiesen wurden, die nicht durch den Ausweis entsprechender Forderungen bei anderen Krankenkassen ausgeglichen wurden. Ohne diesen Sondereffekt, der auf das Vorsichtsprinzip bei der Buchführung zurückzuführen ist und insbesondere aus den derzeitigen stärkeren Versichertenbewegungen resultiert, würde der Gesamtüberschuss in den Monaten Januar bis September bei rund zwei Milliarden Euro liegen. Saisonüblicher Ausgabenüberhang beim Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2016 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,75 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im 1. bis 3. Quartal 2015 betrug der Ausgabenüberhang noch rund 4,95 Milliarden Euro. Aus dem saisonbedingten Überhang können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten Monaten des Jahres zu. Hinzu kommen erhebliche Zusatzeinnahmen aus den hohen Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern ab dem 1. Juli, die sich in den aktuellen Einnahmen des Gesundheitsfonds erst für ein Quartal ausgewirkt haben. Mit der insgesamt nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung, wie die anderen Sozialversicherungszweige auch, weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es im 1. bis 3. Quartal, genauso wie im 1. Halbjahr, 2016 einen Ausgabenzuwachs von 3,2 Prozent; im Gesamtjahr 2015 lag der Anstieg noch bei 3,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,1 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 4,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 0,9 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4,0 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,8 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von 0,98 Milliarden Euro (3,8 Prozent). Bei der Bewertung der aktuellen Ausgabenzuwächse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C in den ersten neun Monaten 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 450 Millionen Euro niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. bis 3. Quartal 2016 um knapp 11 Prozent auf rund 2,81 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die vertragsärztliche Vergütung stiegen je Versicherten um rund 3,6 Prozent (absolut um rund 4,5 Prozent bzw. 1,18 Milliarden Euro). Bei den darin enthaltenen Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung gab es einen Zuwachs um rund 119 Millionen Euro (8,6 Prozent); die Ausgaben für Hochschulambulanzen stiegen um rund 90 Millionen Euro (23,7 Prozent). Für zahnärztliche Behandlung gaben die Krankenkassen je Versicherten 3,3 Prozent (absolut 4,2 Prozent) mehr aus, beim Zahnersatz gab es je Versicherten einen geringen Rückgang von -0,9 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,5 Prozent (absolut um 3,4 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September rund 1,8 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Buchungsumstellungen bei einer großen Krankenkasse zu Jahresbeginn haben dazu beigetragen, dass die Zuwachsrate bei den Krankenhausausgaben ab dem 1. Quartal vergleichsweise niedrig ausgefallen ist und sich im weiteren Jahresverlauf voraussichtlich noch etwas erhöhen wird. Außerdem konnten die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser im 1. bis 3. Quartal bisher nur zu einem Teil finanzwirksam werden. Die Krankengeldausgaben sind mit 3,4 Prozent je Versicherten (4,3 Prozent absolut) vergleichsweise […]
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