Umzug des Patienten führt nicht zur Unzumutbarkeit der Nachbesserung

Das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen hat mit Urteil vom 19.05.2017 – L 3 KA 108/12 entschieden, dass der Umzug einer Patientin keinen Unzumutbarkeitsgrund für eine Nachbesserungsbehandlung beim erstbehandelnden Zahnarzt darstellt. Wurde die Nachbesserung durch einen anderen Zahnarzt gleichwohl durch die Krankenkasse genehmigt, … Weiterlesen