Zur Jahreshälfte 2017 erreicht die Apothekenzahl in Deutschland den niedrigsten Stand seit 1988. Mit 19.880 Apotheken gibt es derzeit im Bundesgebiet so wenige Apotheken wie zuletzt ein Jahr vor dem Mauerfall. Damals waren es in den beiden deutschen Staaten zusammen 19.781 Apotheken. Seit Jahresende 2016 hat sich die Apothekenzahl von 20.023 um 143 reduziert. Das ergeben Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Auffällig ist der Verlust an selbständigen Apothekeninhabern, deren Zahl in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 209 sank. Dass es weniger Haupt- bzw. Einzelapotheken gibt, wird nur zum Teil dadurch aufgefangen, dass die Zahl der Filialen wächst: 66 Filialbetriebe sind im ersten Halbjahr dazu gekommen. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle fachliche und wirtschaftliche Verantwortung tragen.
„Immer mehr Apothekeninhaber geben auf. Es tut weh, wenn selbständige Apotheker entweder wirtschaftlich dazu gezwungen sind oder einfach keine pharmazeutische Perspektive mehr sehen“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Dieser Verlust an selbständigen Apothekern schmerzt deshalb besonders, weil Freiberuflichkeit und Gemeinwohlpflicht untrennbar miteinander verbunden sind. Jeder Inhaber trägt die volle Verantwortung und gibt der Apotheke ein Gesicht.“ Wo früher noch mehr als 20.000 Inhaber gewirkt hätten, seien heute weniger als 15.400 Selbständige übrig. Schmidt weiter: „Zum Glück haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Ein Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird allerdings den Abwärtstrend beschleunigen. Versandhändler müssen sich ja seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Deshalb brauchen wir direkt nach der Bundestagswahl ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das nur über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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