Zu den Forderungen der Techniker Krankenkasse (TK) nach gleichen Preisen für vergleichbare medizinische Eingriffe stationär und ambulant, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
„Die Techniker Krankenkasse verkennt, dass es hier nicht um gleiches Geld für gleiche Leistung geht. Was sie will, ist gleiches Geld für unterschiedliche Leistungen. Bei Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können, sind sehr oft die Begleiterkrankungen Grund für die stationäre Aufnahme. Damit hat der Patient aber auch einen anderen Pflege- und Versorgungsbedarf. Krankenhäuser haben völlig andere Vorhaltekosten als eine Arztpraxis, die in die DRG-Fallpauschalen einfließen. Dies muss sich zwangsläufig auch in der Vergütung von stationären Leistungen widerspiegeln, damit schwierigere Fälle weiterhin stationär versorgt werden können. Auch der Techniker Krankenkasse sollte der Unterschied zwischen einer Leistenbruchoperation bei einem 90-jährigen multimorbiden Patienten oder einem ansonsten gesunden Erwachsenen durchaus bewusst sein. Nicht umsonst spricht die Techniker Krankenkasse selber davon, dass man vergleichbare Leistungen habe. Vergleichbar ist aber nicht gleich.
Zudem sollte die Techniker Krankenkasse erkennen, dass die Preise im Krankenhaus nicht von Krankenhäusern festgelegt werden, sondern vielmehr über ein kompliziertes Kalkulationsverfahren unter Beteiligung der Krankenkassen definiert werden. Mit Populismus und Gleichmacherei wird man dem Versorgungsbedarf der Versicherten nicht gerecht.“
Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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