Immer wieder wird in Online-Foren der Tipp gegeben, dass man durch das Zähneputzen mit Salz oder Backpulver weissere Zähne bekommt. Von diesem Tipp kann ich nur abraten, da man sich durch das Putzen mit Salz oder Backpulver den Zahnschmelz abschleift, was den Zahn anfälliger für Karies macht.
Um sicher zu stellen, dass die Zähne möglichst lange weiss bleiben, sollte man diese regelmäßig und vor allen Dingen nach Mahlzeiten reinigen, um zurückgeblieben Farbstoffe aus der Nahrung zu entfernen. Sind die Zähne schon verfärbt ist es sicherlich am besten sich diese bei seinem Hauszahnarzt bleichen zu lassen.
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Frau Dr. med. Heidrun M. Thaiss wird neue Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Frau Dr. med. Heidrun M. Thaiss übernimmt ab 1. Februar 2015 die Leitung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Diesem Vorschlag von Bundesminister Hermann Gröhe hat das Bundeskabinett heute zugestimmt. Frau Dr. med. Thaiss folgt auf die derzeitige Amtsinhaberin Frau Prof. Dr. Elisabeth Pott, die aus Altersgründen ausscheidet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Ich freue mich sehr, dass wir Frau Dr. med. Thaiss als neue Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gewinnen konnten. Ihre hohe fachliche Kompetenz im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung qualifiziert sie in besonderer Weise für diese gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Mit Frau Dr. Thaiss ist die BZgA auch in Zukunft bestens aufgestellt, um die gesundheitliche Aufklärung voranzutreiben und so die Gesundheitsvorsorge in Deutschland zu stärken.” Frau Dr. med. Thaiss wurde an der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau promoviert. Ihre Promotion fertigte sie zu Fragen der Störung der Hämostase bei Kindern mit Diabetes mellitus Typ I. Nach Facharzt- und begleitender wissenschaftlicher Ausbildung folgten Stationen im Öffentlichen Gesundheitsdienst mehrerer Bundesländer. Seit dem Jahr 2008 ist sie im schleswig-holsteinischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung tätig. Dort verantwortet Frau Dr. med. Thaiss aktuell noch die Leitstelle Prävention und Gesundheitsförderung des Landes Schleswig-Holstein. Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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Fernbehandlungsverbot gelockert: bvitg begrüßt die Entscheidung des Deutschen Ärztetages
Mit Blick auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewerten die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetags positiv. Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute das Fernbehandlungsverbot in § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte gelockert. Somit ist eine Hürde zur breiten Nutzung digitaler Anwendungen und vor allem der Telemedizin gefallen. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. Der bvitg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn Telemedizin hat das Potential sowohl bei der Versorgung in ländlichen Gebieten zu unterstützen als auch einer Überlastung von Notaufnahmen und Kliniken entgegenzuwirken. „Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig. Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärztinnen und Ärzten ermöglichen im Zuge des demographischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung. Die digitale Realität, die in anderen Bereichen bereits zum Alltag gehört, kann so auch in die Versorgung Einzug halten. Damit telemedizinische Leistungen so schnell wie möglich integraler Bestandteil der Versorgung werden, gilt es nun finanzielle Anreize zur Nutzung für zu schaffen. Ein Verbot zu lockern reicht alleine nicht aus, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. Bis vor kurzen war es Ärztinnen und Ärzten laut Musterberufsordnung untersagt, beim Erstkontakt mit Patienten individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über telemedizinischen Verfahren abzuwickeln. Im letzten Jahr lockerten die Ärzte in Baden-Württemberg erstmals das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte, da dort die Patienten zunehmend auf telemedizinische Leistungen in der Schweiz auswichen. Mit der Entscheidung der Ärztekammer kann nun auch die Erstdiagnose wie Krankschreibungen oder Arzneiverordnungen per Video-Chat oder Smartphone erfolgen. Pressemitteilung bvitg e.V.
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TK-Verwaltungsrat rückt Prävention stärker in den Fokus
Durch Prävention und Gesundheitsförderung kann die Lebensqualität in jedem Alter und über soziale Gruppen hinweg gesteigert werden. Trotz seit Jahren formulierten Handlungsbedarfs ist die Politik einem Präventionsgesetz bislang nicht wirklich nähergekommen. Im September 2013 scheiterte der letzte von mittlerweile drei Gesetzentwürfen im Bundesrat. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt nun das Vorhaben der Regierung, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig auszurichten und auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, reicht es jedoch nicht, lediglich die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuweiten. Vielmehr müssen alle Institutionen, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, eingebunden sein. Daher hat der TK-Verwaltungsrat zehn Thesen zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz beschlossen. Der TK-Verwaltungsrat fordert, dass ein Präventionsgesetz die Grundlage schafft, um die Angebote in Schulen, Kindergärten, Kommunen und Gemeinden weiter zu stärken. Nur wenn alle Träger eingebunden werden, kann die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gelingen eine gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen. Zudem sollte die betriebliche Gesundheitsförderung, vor dem Hintergrund der fast 15-jährigen TK-Erfahrung, weiterhin in den Händen und der Verantwortung der Krankenkassen liegen. Die bestehenden Elemente zur Qualitätssicherung der Maßnahmen haben sich etabliert. Ein neues Gesetz kann daher auf den vorhandenen Strukturen aufbauen und kleinere sowie mittlere Unternehmen weiter fördern. Die Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung müssen aufgabengerecht auf allen föderalen Ebenen angeboten werden. Ein Mindestbetrag für Präventionsausgaben garantiert dabei, dass ein bestimmtes Finanzvolumen bereitgestellt wird. Die Expertise der Krankenkassen kann ferner dafür genutzt werden, die Mittel aufzuteilen und einzusetzen. Durch die Quotierung innerhalb des Mindestbetrages von betrieblichen und nichtbetrieblichen Maßnahmen werden diese gesteuert und Planungssicherheit für die Träger geschaffen. Zudem sollten die gesellschaftlichen Veränderungen in dem Gesetz berücksichtigt werden. Die digitalen Lebenswelten sind nur ein Beispiel, dass sich Gesundheitsförderung nicht in den bisherigen Mustern “Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht” erschöpft. Alle gesellschaftlichen Ebenen und Institutionen sind gefordert, Konzepte für den Erwerb und Erhalt von Gesundheit in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zu entwickeln. Der vollständige Verwaltungsratsbeschluss ist abrufbar unter www.tk.de (Webcode172340). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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