70 Prozent der gesetzlich Versicherten halten bei einem vermuteten Behandlungsfehler die Unterstützung der Krankenkasse für sehr wichtig oder äußerst wichtig. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die die AOK anlässlich des „Tages der Patientensicherheit“ am 17. September in Auftrag gegeben hat. 2016 beriet die größte Krankenkasse im Freistaat über 3.100 Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler. Auf der Basis von rund 1.450 medizinischen Gutachten wurden 499 Behandlungsfehler bestätigt.
Patientenrechte stärken durch Beweislastumkehr Derzeit müssen Patienten beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser Fehler den Gesundheitsschaden verursacht hat. „Wir fordern bei Behandlungsfehlern eine erleichterte Beweislastumkehr“, so Hubertus Räde, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Betroffene müssten dann nur noch belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und ein Gesundheitsschaden entstanden ist. Die behandelnden Ärzte oder Kliniken müssten beweisen, dass der Fehler, der ihnen unterlaufen ist, nicht die Ursache für den festgestellten Gesundheitsschaden ist. Damit würde nicht mehr der Patient die größere Last der Beweisführung tragen, sondern derjenige, der nachweislich den Fehler begangen hat.
Pressemitteilung der AOK Bayern
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