(HANNOVER) Die Landtagsgrünen fordern die Einrichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen. “Es ist an der Zeit, dass die rund 130.000 Pflegekräfte in Niedersachsen als neue Akteure im Gesundheitswesen die Interessen der Bevölkerung an einer qualitativ hochwertigen Pflege angemessen vertreten können”, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold am Mittwoch (heute) in Hannover. Ziel des Vorstoßes der Grünen ist es, die nVersorgungsqualität in Heimen und Krankenhäusern zu verbessern. Der DBfK Nordwest hat in einer Mitteilung seine Unterstützung für die Eingabe der Grünen angekündigt. (Zi)
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Jörg Schroeder wechselt zur BITMARCK Holding GmbH und treibt strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe voran
Jörg Schroeder, bislang Geschäftsführer der BITMARCK Software GmbH, wechselt in die BITMARCK Holding GmbH. Dies wurde vom BITMARCK-Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung beschlossen. Schwerpunkt seiner neuen Aufgabe ist es, die langfristige strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe von zentraler Stelle aus zu steuern. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung, wird sich vorerst verstärkt um die Geschicke der BITMARCK Software GmbH kümmern. „Die GKV-Welt befindet sich im Wandel“ „Von den gesetzlichen Anforderungen an unsere Produkte bis hin zu den Wünschen der Kunden – die GKV-Welt befindet sich im Wandel und BITMARCK muss darauf reagieren. Ich freue mich auf die spannende Aufgabe, BITMARCK auf künftige Herausforderungen vorzubereiten und Verantwortung für die Ausrichtung der Unternehmensgruppe zu übernehmen“, erläutert Jörg Schroeder den Positionswechsel. Andreas Strausfeld: „Aufgrund der Wichtigkeit der Steuerung der strategischen Ausrichtung von BITMARCK war es notwendig, dass Jörg Schroeder umgehend diese bedeutende Aufgabe mit direkter Berichtslinie an mich übernimmt und mich insbesondere in operativen Fragestellungen vertritt. Im Gegenzug werde ich die Geschäfte in der BITMARCK Software GmbH (BMSW) bis zur Berufung eines Nachfolgers begleiten. Mit meinen Erfahrungen als Geschäftsführer der BMSW in 2012 und 2013 hoffe ich, diese anspruchsvolle Aufgabe reibungslos übernehmen und die erfolgreiche Arbeit weiterführen zu können.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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EQUATOR – ein Netzwerk zu reporting guidelines
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Heute wurde im Lancet auf eine neue Initiative, genannt EQUATOR, hingewiesen. Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit reporting guidelines, also Hilfen und Regeln, wie Forschungsergebnisse transparent und qualitativ gut dargestellt werden. Diese Empfehlungen sind nicht nur Hilfsmittel für Autoren und Verleger sondern auch für den Leser.
Sehr nützlich ist das Verzeichnis von […]
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2016 bei 1,1 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2016 wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanz-Reserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent, der um 0,2 Prozentpunkte moderat höher liegt als im laufenden Jahr. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2016 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest und richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet und inwieweit die Krankenkassen ihre zum Teil erheblichen Finanz-Reserven im Sinne der Versicherten einsetzen. Die derzeit 123 Krankenkassen verfügen insgesamt über Finanz-Reserven von rund 15 Milliarden Euro, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Versicherungsträger verteilen. „Angesichts unserer älter werdenden Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts müssen wir mit steigenden Gesundheitskosten rechnen und zugleich die Beitragsentwicklung in Schach halten. Deshalb werden wir die Zusatzbeiträge, die die Kassen jetzt festlegen, weiter im Auge behalten. Eine gute Versorgung gibt es aber nicht zum Nulltarif. Bei all unseren Gesetzesvorhaben geht es daher immer darum, Patientinnen und Patienten auch in Zukunft Spitzenmedizin und gute Pflege zur Verfügung zu stellen und unser Gesundheitswesen zugleich nachhaltig finanzierbar zu gestalten“, bekräftigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe seine Ankündigung von vergangenem Freitag (23.10.2015). Das vollständige Interview mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe über Leistungsverbesserungen für Patienten und die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Interview_Beitragsentwicklung Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errechnet. Für das Jahr 2016 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 206,2 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 220,6 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 15 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei: Die Krankenkassen sind im Falle der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Zusatzbeitragssätzen aller Krankenkassen. Krankenkassen, deren kassenindividueller Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz übersteigt, müssen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesversicherungsamt.de und www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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