(HANNOVER) Gestern haben wir berichtet, dass die GRÜNEN sich für eine Pflegekammer in Niedersachsen engagieren – und fast zur gleichen Zeit bringt die SPD auch einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen ein. Die SPD hat sich lange und intensiv mit der Einführung einer Pflegekammer befasst und gegen alle Widerstände aus anderen Organisationen nun der Pflegekammer zugestimmt. Dafür sei ihr – bei aller parteilichen Unabhängigkeit – schon mal gedankt. Natürlich begrüßt der DBfK dass Engagement der SPD. Die Anträge der GRÜNEN und der SPD werden am 18.02.2010 im Landtag in Niedersachsen erstmalig beraten – in derselben Sitzung, in der der Antrag der CDU/FDP-Koalition zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe bereits zum zweiten Mal beraten wird. Sage noch mal jemand, es tue sich nichts. (Zi)
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Krankenhausreform mit Zukunftsperspektive
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag zu verabschiedende Krankenhausstrukturgesetz. DKG-Präsident Thomas Reumann sprach von „wichtigen Weichenstellungen für die patientenorientierte Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“. Die Finanzierung der laufenden Kosten der Kliniken und der ordnungspolitische Rahmen des Entgeltsystems im Krankenhaus würden durch die Reform grundlegend verändert, so der DKG-Präsident. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, nimmt sich drängender Probleme des stationären Sektors an. „Die Abgeordneten haben die in den letzten Monaten von den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitern angesprochenen Probleme ernst genommen. Wir fühlen uns nunmehr deutlich besser verstanden“, sagte Reumann. Entscheidend sei vor allem, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiter verfolgt würden. „Die 500 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag bleiben den Krankenhäusern erhalten“, erklärte der DKG-Präsident. Mit ihrer Umwandlung in einen Pflegezuschlag „wird die Situation für Pflegekräfte deutlich verbessert“. Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifausgleichsrate und den Förderprogrammen für Pflegestellen und Hygiene werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, dass die Mitarbeiter, die schon bei uns beschäftigt sind, fair bezahlt und notwendige zusätzliche Kräfte eingestellt werden können. Insgesamt werden also die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Betriebskosten deutlich verbessert, so Reumann. Darüber hinaus begrüßte der DKG-Präsident die vorgesehene Neukonzeption der ambulanten Notfallleistungen. Der Strukturfonds und die neuen Qualitätsanforderungen einschließlich Sanktionsmechanismen werden den Strukturwandel in der stationären Medizin weiter beschleunigen. Diesen Möglichkeiten werden sich die Krankenhäuser konstruktiv stellen. „Keine Verbesserungen bringt das Krankenhausstrukturgesetz dagegen bei der unzureichenden Investitionsfinanzierung“, machte Reumann deutlich. Er forderte, dass die Lösung dieses zentralen Problems der Krankenhäuser auf der Tagesordnung bleiben müsse. Die Länder dürften sich nicht weiter ihrer gesetzlichen Aufgabe der Investitionsmittelbereitstellung entziehen. Pressemitteilung der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Bundeskabinett beschließt Präventionsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Es geht darum, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Das gilt für jeden Einzelnen, ist aber genauso ein Anspruch an all diejenigen, die für die Gesundheit anderer mit Verantwortung tragen – in Kitas, Schulen, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Ziel muss sein, die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so zu gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt. Ich freue mich, dass es nach mehreren Anläufen in der Vergangenheit nun einen breiten Konsens darüber gibt, bei der Prävention einen wichtigen Schritt nach vorne zu gehen.” Das Präventionsgesetz verbessert die Grundlagen dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen gestaltet werden. Darüber hinaus sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Verbesserungen des Präventionsgesetzes im Einzelnen: Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Präventionsakteure: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Soziale Pflegeversicherung, die erstmals eine Präventionsaufgabe erhält, eingebunden werden. In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Dadurch sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen. Die Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bei entsprechender finanzieller Beteiligung die Möglichkeit, als gleichwertige Mitglieder in der Nationalen Präventionskonferenz Verantwortung zu übernehmen. Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Förderung der Prävention im Betrieb. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken. Mit einem Mehr an Leistungen – verbunden mit der Verbesserung der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz – sollen deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden. Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen mehr als verdoppelt werden. Dazu soll der derzeitige Ausgabenrichtwert von 3,09 Euro auf 7 Euro angehoben werden, so dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren gelegt werden, die zu einer Krankheit führen können. Dazu gehört auch die Überprüfung und Beratung zum Impfstatus. Eltern und andere Sorgeberechtigte sollen sich vor der Erstaufnahme ihres Kindes in die Kita in Fragen des Impfschutzes ärztlich beraten lassen. Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen sind Erleichterungen vorgesehen. So sollen bspw. Beschäftigte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige Präventionsangebote in Zukunft leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Finanz-Reserven der Krankenkassen bei 15,3 Milliarden – Ergebnisse der GKV im 1.bis 3. Quartal 2015
Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung hat sich im 1. bis 3. Quartal 2015 gegenüber dem 1. Halbjahr 2015 verbessert. Nach einem Ausgabenüberhang von 492 Mio. Euro in den Monaten Januar bis Juni wurde in den Monaten Juli bis September einen Überschuss von 96 Millionen Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der gesetzlichen Krankenkassen auf 15,3 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Verbesserungen in der Patientenversorgung und eine nachhaltige Finanzierung – beiden Zielen dient unsere Politik und beides ist auch im Interesse der Versicherten.“ Einnahmen in Höhe von rund 159,06 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. bis 3. Quartal 2015 Ausgaben von rund 159,45 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von rund 395 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergäbe sich für die 123 gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September sogar ein Überschuss von ca. 0,2 Milliarden Euro. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten einen – gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,5 Milliarden Euro – geringen Ausgabenüberhang von rund 16 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen die Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 97 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 151 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanz-Reserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 212 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 54 bzw. 26 Millionen Euro, wobei die KBS für das Gesamtjahr 2015 nicht mehr von einem Überschuss ausgeht. Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verbuchte im 1. bis 3. Quartal 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 4,95 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Ausgabenüberhang können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im letzten Quartal des Jahres gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere im 4. Quartal zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. bis 3. Quartal sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Nach der Berechnung des Schätzerkreises ist davon auszugehen, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zum Jahresende 2015 eine Höhe von mehr als 10 Milliarden Euro aufweisen wird. Ausgabenzuwächse abgeflacht Je Versicherten gab es im 1. bis 3. Quartal 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,7 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent und im 1. Halbjahr 2015 bei 3,9 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 3. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,8 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten um 2,1 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Insgesamt bewegen sich damit die aktuellen Ausgabenzuwächse leicht unterhalb der Erwartungen des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2015. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2015 je Versicherten um 4,4 Prozent und absolut um 5 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C, die in den ersten neun Monaten 2015 eine Größenordnung von gut 1 Milliarde Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. bis 3. Quartal 2015 um rund 13 Prozent gegenüber dem bis 3. Quartal 2014 auf rund 2,54 Milliarden Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 4 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,9 bzw. 1,5 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. bis 3. Quartal in diesen Leistungsbereichen in der Regel nur Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für das 1. Quartal vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten noch erheblichen Schätzcharakter. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2015 je Versicherten um 3,1 Prozent gegenüber dem 1. bis 3. Quartal 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September um rund 1,9 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen, zum Teil zweistelligen Zuwächsen, der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in der kommenden Woche ein Sondergutachten vorlegen, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 6,1 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 2,4 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 13,3 Prozent und für Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,0 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten – also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und Betrieben) – die Ausgaben offenkundig auch in diesem […]
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