Die Krankenkassen im Rheinland haben im Oktober dieses Jahres knapp 1.300 Prüfanträge für das vierte Quartal 2016 gestellt, darunter ein großer Teil wegen der Verordnung von modernen Wundversorgungsmaterialien über den Sprechstundenbedarf (SSB). Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein hat diese Anträge Anfang November verschickt.
Die Praxen sollen Materialien der modernen Wundversorgung wie Alginate, Schaumverbände oder Hydrogele aus eigener Tasche bezahlen. Im Einzelfall belaufen sich die Summen auf bis zu 20.500 Euro.
Die KV Nordrhein kritisiert die Aktion der Krankenkassen und hat diese aufgefordert, die Prüfanträge zurückzuziehen. Denn den Kassen ist durch die Abgabe der Wundversorgungsmaterialien keinerlei materieller Schaden entstanden. „Das Verbandsmaterial war und ist für die Versorgung der Patienten nötig“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
„Der einzige Fehler, den die Praxen gemacht haben, ist, bestimmte Verbände über den SSB zu beziehen statt diese auf einem Rezept auf den Namen des Patienten zu verordnen.“ Die KV Nordrhein setzt nun auf die Einsicht der Krankenkassen im Rheinland und hofft, dass diese ihre Anträge zurückziehen, da sie sich ausschließlich auf Formfehler stützen und den Kassen kein finanzieller Schaden entstanden ist.“
Pressemitteilung der KV Nordrhein
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