(DUISBURG/NORDWEST) Das brummt – die ersten Anmeldungen zum Junge Pflege Kongress am 12. Mai in Duisburg gehen ein. Wenn das so weitergeht, wird das Theater am Marientor wieder voll. Immerhin 1.500 Besucher fasst die Spielstätte. Damit wäre der Kongress in Nordwest wieder der Größte seiner Art. Gute Stimmung wird es auf jeden Fall geben. Dafür sorgen die Organisatoren – die AG junge Pflege im DBfK Nordwest. Wer am Kongress teilnehmen und sicher eine Karte bekommen möchte, meldet sich besser online an. (Zi)
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Mehr Qualität durch mehr Verbindlichkeit in der Hilfsmittelversorgung
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung begrüßt der Industrieverband SPECTARIS, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundesregierung der Qualitätsverbesserung der Hilfsmittelversorgung annehmen. “Der Referentenentwurf enthält – wie schon das Eckpunktepapier des BMG von Ende des vergangenen Jahres – zahlreiche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsqualität mit Hilfsmitteln“, so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS. Von entscheidender Bedeutung wird jedoch sein, dass die zu erarbeitende Verfahrensordnung zur Aufnahme von Hilfsmitteln und zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses transparent, rechtssicher und verbindlich wird. Auch die zu erstellende Rahmenempfehlung zum Vertragscontrolling muss mit mehr Verbindlichkeit ausgestattet werden. „Wenn wir erreichen wollen, dass mühsam ausgehandelte Verträge auch eingehalten werden, brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Krankenkassen.“ Dass der Preis zukünftig nicht mehr das alleinige Zuschlagskriterium bei Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung sein soll, sondern Qualitätsaspekte zukünftig stärker Berücksichtigung – zu mindestens 40 Prozent – finden sollen, wird ausdrücklich begrüßt. „Hiermit greift der Gesetzgeber eine von SPECTARIS und seinen Mitgliedern aus Leistungserbringern und Herstellern in der Hilfsmittelversorgung seit Jahren vorgebrachte Forderung auf. Dies setzt jedoch voraus, dass die produkt- und dienstleistungsspezifischen Qualitätsaspekte im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt und für alle verbindlich sind“, so Kuhlmann weiter. In diesem Zusammenhang sollten die Zweckmäßigkeitsempfehlungen dahingehend überarbeitet werden, wann Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. Sie sollten ebenfalls mehr Verbindlichkeit erlangen, indem auch hier die seinerzeitige Empfehlung aus dem Jahre 2009 in eine bundeseinheitliche Regelung überführt wird. Zum Wohle der Patienten sollte zudem auf Ausschreibungen bei komplexen, beratungsintensiven oder sektorenübergreifenden Hilfsmittelversorgungen grundsätzlich verzichtet werden. Hierzu gehören beispielsweise ambulante Akutversorgungen, das Entlass- und Überleitmanagement oder die Palliativversorgungen. Positiv bewertet SPECTARIS zudem die vorgesehenen Änderungen zur Verbesserung des Aufnahmeprozesses von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis. Um die Zusammenarbeit zwischen Herstellern/Antragsstellern und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestmöglich zu erleichtern, empfiehlt SPECTARIS zusätzlich die Einrichtung eines paritätisch durch die medizinischen Fachgesellschaften, die Hersteller- und Leistungserbringerverbände bestehendes Expertengremiums durch den GKV-Spitzenverband mit gleichgewichtigem Stimmrecht. „Wir schlagen in unserer Stellungnahme darüber hinaus eindeutige Fristen und Automatismen vor, die einsetzen, wenn eine Verzögerung des Aufnahmeprozesses nicht durch den Hersteller, sondern durch den GKV-Spitzenverband verschuldet ist. Nur so kann verhindert werden, dass Innovationen unnötig lange den Patienten vorenthalten werden müssen, weil der GKV-Spitzenverband mit der Bearbeitung der Anträge nicht nachkommt. Gleichwohl müssen die diesbezüglich notwendigen Kapazitäten beim GKV-Spitzenverband sichergestellt werden“, so Kuhlmann abschließend. Weitere Details und ergänzende Forderungen sind der ausführlichen Stellungnahme von SPECTARIS zum „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)“ – abrufbar hier – zu entnehmen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Digitalisierung in der GKV: BITMARCK veröffentlicht neue Broschüre – Webseite www.gkv-vernetzt.de ist ab sofort online
Das Thema „Digitalisierung“ genießt auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine immer stärkere Bedeutung. Passend zu dieser Entwicklung veröffentlicht BITMARCK die Broschüre „Chancen nutzen: Digitale Strategie – Produkte, Services und Lösungen für die GKV“, die sich ausschließlich mit dem Thema „Digitalisierung in der GKV“ beschäftigt. „Unsere neue Broschüre zeigt wie Krankenkassen bereits jetzt mit existierenden Produkten und -Lösungen die Betreuung und den Service von Versicherten verbessern und auf ‚digitales Niveau‘ heben können“, erläutert der thematische Ansprechpartner Sascha Rosewig, Bereichsleiter Kunden- und Produktmanagement bei BITMARCK. Die Broschüre finden Sie zum Download unter www.bitmarck.de/Mediathek. In Zusammenarbeit mit seinen Partnern hat BITMARCK zudem die Webseite www.gkv-vernetzt.de ins Leben gerufen. Dort werden ausführlich weitere Inhalte rund um das Thema „digitale Strategie“ in der GKV vorgestellt. Vorgestellt werden die digitalen Lösungen von BITMARCK und seinen Partnern aktuell auf dem itsc-Tag am 15./16. September in Hannover. Das Ziel: Lösungen für die Online-Abwicklung wesentlicher Prozesse einer Krankenkasse zu entwickeln Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der BITMARCK-Unternehmensgruppe: „Unser Ziel ist es, Lösungen für die Online-Abwicklung wesentlicher Prozesse einer Krankenkasse zu entwickeln. BITMARCK ist dabei als Full-Service-Provider in der Lage, seinen Kunden alle Dienstleistungen und Services aus einer Hand anzubieten.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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Endspurt: Nur noch ein Jahr bis zum neuen Fälschungsschutz für Arzneimittel
In einem Jahr geht das neue Schutzsystem für Arzneimittel an den Start. Arzneimittelpackungen, die ab dem 9. Februar 2019 vom Hersteller in den Verkehr gegeben werden, müssen dann Sicherheitsmerkmale tragen. Diese werden von Apotheken vor der Abgabe überprüft, um Patienten noch besser vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. securPharm e. V., die Organisation, die in Deutschland das System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln anhand eines Sicherheitsmerkmals entwickelt, zeigt sich zwar zufrieden mit den im vergangenen Jahr erzielten Fortschritten des Systemaufbaus, gleichwohl müssen sich etliche Marktteilnehmer noch an securPharm anbinden. Das Schutzsystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss bis 9. Februar 2019 in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums errichtet sein. Kernelemente des Systems sind zum einen die Verwendung von Packungen mit Erstöffnungsschutz, zum anderen die Kennzeichnung jeder Packung mit einer individuellen Seriennummer. Das securPharm-System sorgt dafür, dass diese Nummer vor jeder Abgabe einer Arzneimittelpackung auf Echtheit geprüft werden kann. „Wir liegen mit dem Aufbau des neuen Schutzsystems absolut im Plan“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e. V. Mit dem europäischen Hub, der für den Datenaustausch zwischen den Schutzsystemen der beteiligten Länder sorgt, ist securPharm bereits verbunden. Aber auch unabhängig davon, wie viele weitere Länder zum Stichtag mit dem Hub verbunden sind, wird das securPharm-System den Patientenschutz in Deutschland verbessern. „Die Errichtung eines europäischen Netzwerkes gegen gefälschte Arzneimittel ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die von den Systemnutzern nur durch eine frühzeitige Anbindung und eine entsprechende Trainingsphase gemeistert werden kann“, so Hoferichter. Deshalb steht das securPharm-System den Nutzern bereits seit 2013 zum Training zur Verfügung. Die Nutzer des securPharm-Systems sind Pharma-Unternehmen, Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Sie müssen sich an das System anschließen, um die Daten für die gesetzlich geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimittelpackungen anhand einer individuellen Seriennummer auszutauschen. „Wir konnten 2017 beobachten, dass die Komplexität der Umstellung und der daraus resultierende Handlungsbedarf weitestgehend in der Arzneimittelwirtschaft verstanden worden sind“, so Hoferichter. So haben 2017 weitaus mehr Pharma-Unternehmen einen Vertrag mit securPharm geschlossen als in den Jahren zuvor. Derzeit sind 200 Pharma-Unternehmen an Bord. Etliche fehlen aber noch immer. „Unternehmen, die noch nicht die nötigen Weichen für das Aufbringen der neuen Sicherheitsmerkmale gestellt haben, empfehlen wir dies unbedingt jetzt zu tun, sonst könnte es für einzelne Hersteller knapp werden“, so Hoferichter. Die Anbindung der öffentlichen Apotheken und Großhändler nimmt planmäßig Fahrt auf. „Einzig die Situation bei der Anbindung der Krankenhäuser betrachten wir mit Sorge“, so Hoferichter. „Bislang hat sich erst ein Krankenhaus an securPharm angebunden und die Arbeit mit dem System erprobt. Hier besteht großer Zeitdruck“. Die Verantwortung für den Anschluss an das nationale System liegt aber bei den Nutzern. „Wir werden nicht nachlassen und weiter darauf hinweisen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig an das System anzuschließen und die Prozesse der Echtheitsprüfung zu testen, damit ab 9. Februar 2019 nicht nur das System reibungslos funktioniert, sondern sich auch alle Nutzer angebunden haben“. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittel dürfen jedoch weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.
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